Frage von Stefanie B. • 08.11.2023
Warum kann die AFD in Thüringen und Sachsen-Anhalt weiterhin gewählt werden, obwohl sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.03.2024
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg). Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines sog. Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Absatz 4 GG iVm § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) für verfassungswidrig erklärt wurde, stehen ihr die gleichen Rechte wie allen anderen Parteien auch zu. Dazu zählt insbesondere auch die Wählbarkeit.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB