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Marco Buschmann
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Frage von Stefanie B. •

Warum kann die AFD in Thüringen und Sachsen-Anhalt weiterhin gewählt werden, obwohl sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg). Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines sog. Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Absatz 4 GG iVm § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) für verfassungswidrig erklärt wurde, stehen ihr die gleichen Rechte wie allen anderen Parteien auch zu. Dazu zählt insbesondere auch die Wählbarkeit. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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