Warum haben Sie dem Entwurf des IfsG zugestimmt, obwohl Sie doch noch im Herbst 2021 öffentlich gesagt haben: "Es gibt ein absolutes Ende aller Massnahmen, und das ist der 23. März 2022"
Guten Tag
Wie wollen Sie das dem liberalen, freiheitsliebenden und eigenverantwortlich handelnden Bürger, der mal aus Überzeugung FDP gewählt hat, erklären? Ich werde als Selbständiger Mitinhaber eines Ing-Büros in der Schweiz als Auslandsdeutscher jedenfalls nicht mehr FDP wählen.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Frühjahr haben wir für fast alle Bereiche Covid-Schutzmaßnahmen abgeschafft. Ich bin dafür auch persönlich ganz massiv angegriffen worden. Doch mit dem Wissen von heute steht fest, dass die Entscheidung richtig war. Denn wir sind sehr stabil durch den Sommer gekommen. Nun bereiten wir uns auf den Herbst und Winter vor. Allerdings sind wir jetzt in einer neuen Phase der Pandemie, in der es nicht mehr darum geht, jede einzelne Infektion zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, welchen Risiken sie sich aussetzen. Klar ist: Es darf nicht sein, dass wir uns an Corona-Schutzmaßnahmen als eine neue Normalität gewöhnen. Das sind Grundrechtseingriffe und die müssen immer eine Ausnahme sein.
Das Schutzkonzept für Herbst und Winter setzt in weitaus größerem Maße auf Eigenverantwortung, als es die Schutzkonzepte der alten Bundesregierung getan haben. Es enthält nur wenige bundesweit verbindliche Maßnahmen, andere können die Länder anordnen, müssen es aber nicht und die meisten davon wiederum nur unter streng definierten Voraussetzungen. Hier reden wir im Wesentlichen über den Einsatz der Maske, die zu den mildesten Mitteln zählt. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen hingegen wie Lockdowns, allgemeine Schulschließungen oder gar Ausgangssperren sind nicht mehr möglich.
Unser Corona-Schutzkonzept ist ausgewogen, maßvoll und grundrechtsschonend. Es fügt sich auch gut ein in das, was viele andere Nachbarländer für Herbst und Winter planen. Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, pauschale Schulschließungen und staatliche 3G-Zugangsregeln wird es nicht geben, die frühere 2G-Regel haben wir ebenfalls gestrichen. Private Räumen bleiben von Regelungen frei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB