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Marco Buschmann
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Frage von Carsten K. •

Verzinsung bei zu später Zahlung für alle, nur nicht für Staatsdiener? Will das ihre Partei abschaffen? Wenn nein, warum wollen sie diese Gerechtigkeitslücke nicht schließen?

Sehr geehrter Herr Buschmann, es ist in Deutschland üblich, dass man Verzugs- und Prozesszinsen erhält, wenn ein Schuldner nicht fristgerecht zahlt. Warum wird dies im BeamtVG für Beamte ausgeschlossen? Vor dem Hintergrund, dass die Besoldung seit mindestens einer Dekade, nicht dem GG genügt (vgl. bvl 2 4/18), erscheint es verdächtig, dass der Staat aus diesem Umstand doppelten Nutzen zieht, indem er die haushaltsjahrnahe Geltendmachung verlangt (selbst bei GG-widrigkeit erhält so fast niemand etwas) und denen die entsprechend gehandelt haben und seit Jahren klagen, die Zinsen verwehrt. Im EU-Recht gibt es den Effektivitätsgrundsatz. Widerspricht eine Verwehrung der Verzinsung diesem? Die Grundlage der Regelung ist vermutlich das besondere Dienst und Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten. Ulrich Battis sieht dieses in der ZBR jedoch durch den Staat als einseitig aufgekündigt an. Was könnte sonst die Grundlage dieser antiquierten, benachteiligenden, abzuschaffenden Regelung sein?

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Berufsbeamtentum ist eine tragende Säule der deutschen Verwaltung. Es handelt sich um eine Institution, für die eine Reihe von miteinander verknüpften Besonderheiten charakteristisch sind. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums genießen daher Verfassungsrang. Ein isolierter Vergleich bestimmter Regeln mit dem grundsätzlich anders strukturierten Arbeitsverhältnis ist daher nicht möglich.

So folgt aus dem Alimentationsprinzip als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Dienstherr die Versorgung des Beamten umfassend sicherzustellen hat. Die Besoldung ist daher nicht mit einer Lohnzahlung vergleichbar. Beispielsweise erhält der Beamte seine Besoldung im Voraus und nicht am Monatsende wie ein Arbeitnehmer. Auch stehen dem Beamten umfassende Versorgungsansprüche hinsichtlich der Altersversorgung (Pension) sowie für den Bereich der Krankenversorgung ein Anspruch auf Beihilfe zu. Beamte stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis, das auf Lebenszeit gilt, sodass eine reguläre Entlassung vergleichbar der Kündigung eines Arbeitnehmers nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang stehen sich Beamter und Dienstherr eben nicht wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber, sodass eine selektive Übertragung arbeitsrechtlicher Regelungen systemfremd wäre. Vielmehr sind die Regelungen im Geiste des Dienst- und Treueverhältnisses zu betrachten. Dieses System des Berufsbeamtentums ist weder antiquiert noch benachteiligend, sondern bewährt sich für viele Menschen auch und gerade heute als eine attraktive Form der Berufsausübung. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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