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Marco Buschmann
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Frage von Peter B. •

S.g. Hr. Minister habe ich Sie richtig verstanden: Bashar Assad und Kim Jong Un sind einem Haftbefehl b. IStGH entkommen, weil der UN-Sicherheitsrat diese zwei Staatschefs dem IStGH nicht "vorlegten"?

Sehr geehrter Herr FDP Justizminister Marco Buschmann dies oben ist, mit Verlaub, meine Nachfrage auf Ihre schnelle Antwort - für die ich Ihnen dankbar bin - über den frischen Haftbefehl des IStGH in DenHaag gegen Vladimir Putin - im Vergleich mit anderen zwei Staatschefs die auch Fürchterliches begangen haben und begehen : Bashar Assad in Syrien und Kim Jong Un in Nordkorea. Sie haben in Ihrer Antwort auch geschrieben, ich zitiere : "Im Übrigen ist der IStGH NUR zuständig, wenn der UN-Sicherheitsrat ihm einen Fall vorlegt." Syrien und Nordkorea erkennen beide den IStGH nicht an . Also, in dieser Logik sind die Fälle von Bashar Assad und/oder Kim Jong Un so, dass keine öffentliche Haftbefehle gegen sie vorliegen, weil eben der UN-Sicherheitsrat - vermutlich wegen einem Veto-Recht-Staates (Russland bei Syrien bzw. China bei Nordkorea) - sich geweigert hat diese zwei amtierenden Staatschefs mit einem int. Haftbefehl zu belegen! Stimmt dies so, bitteschön ? Danke für die Aufmerksamkeit !

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr I.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Zuständigkeit des IStGH ist im Römischen Status abschließend geregelt. Grundsätzlich erstreckt sich diese nur auf Vertragsparteien des Römischen Statuts sowie solche Staaten, die seine Zuständigkeit im Einzelfall anerkannt haben, so wie die Ukraine. Im Übrigen bedarf es eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

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