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Frage von Maike H. •

Privatnutzung der Bahncard 1. Klasse: GG Art. 48 Schutz der ARBEITSRECHTLICHEN Stellung. Wortlaut, Gesetzeszweck und Kontext sind eindeutig. Woraus leiten Sie Ansprüche für Ihr Privatleben ab ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz). Dieser unentgeltliche Beförderungsanspruch gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Amtsausstattung der Abgeordneten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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