Frage von Maike H. • 10.08.2022
Privatnutzung der Bahncard 1. Klasse: GG Art. 48 Schutz der ARBEITSRECHTLICHEN Stellung. Wortlaut, Gesetzeszweck und Kontext sind eindeutig. Woraus leiten Sie Ansprüche für Ihr Privatleben ab ?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 22.08.2022
Sehr geehrte Frau H.,
das Grundgesetz – wie auch bereits die Weimarer Reichsverfassung – verbürgt das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (Art. 48 Abs. 3 S. 2 Grundgesetz). Dieser unentgeltliche Beförderungsanspruch gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Amtsausstattung der Abgeordneten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB