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Frage von Elisa H. •

Ist es angedacht Steuerhinterziehung härter zu bestrafen?

Sehr geehrter Herr B.,

Steuerhinterziehung wird nach geltendem Recht derzeit mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Halten Sie diese Strafandrohung angesichts des massiven Schadens, der für die seine Steuern ordnungsgemäß zahlende Bevölkerung entsteht, für gerechtfertigt?

Quelle: https://gloeckle.law/strafe-fuer-steuerhinterziehung-moegliche-konsequenzen-und-die-rolle-von-strafmasstabellen/
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-verfolgung-von-steuerstraftaten-2023.html

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Finanzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen. Sie kostet den deutschen Staat jährlich einen hohen Milliardenbetrag und untergräbt das Vertrauen in die Integrität des Standortes Deutschland. Deshalb gilt: Voller Einsatz gegen Finanzkriminalität.

Mit der "Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung" gibt es eine zentrale Stelle, die das Ziel verfolgt, Finanzkriminalität schneller aufzuspüren und zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingerichtet. Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Sie ist außerdem Schnittstelle für die Landesbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ausländische Ermittlungsbehörden. Damit werden die Landesbehörden, die mit der Aufklärung der Fälle befasst sind, spürbar entlastet und unterstützt.

Über die Strafzumessung im Rahmen einer Steuerhinterziehung entscheidet das zuständige Gericht im jeweiligen Einzelfall. Sofern sogar ein Fall der schweren Steuerhinterziehung vorliegt, findet ein erweiterter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe Anwendung; eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich. Das zeigt: Das deutsche Steuerstrafrecht kennt schon jetzt sehr hohe Strafen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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