Gibt es Pläne das Verfassen eines Testaments digital zuzulassen? Für Privatpersonen, ohne Notar, muss bisher alles handschriftlich erfolgen.
Seit diesem Jahr ist es z.B. bei der Erklärung zur Organspende möglich, dass die Erklärung digital beim BzgA gespeichert wird. Hierzu ist der elektronische Personalausweis erforderlich. Warum nicht auch für Testamente die gleiche Methode nutzen und ebenfalls auf einem zentralen Server (Justizministerium?) speichern?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Wir brauchen ein Rechtssystem auf der Höhe unserer Zeit. Derzeit sieht das deutsche Erbrecht gemäß §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB vor, dass eigenhändige Testamente in Schriftform, also handschriftlich verfasst, erstellt werden müssen. Dieses Schriftformerfordernis erfüllt eine zentrale Funktion im Erbrecht. Es dient insbesondere dem Nachweis der Echtheit und der eindeutigen Willensbekundung des Erblassers. Wir prüfen die Gesetzeslage jedoch fortwährend auf Aktualität und Verbesserungen und arbeiten entsprechend an insoweit notwendigen Anpassungen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB