Energiepauschale . Wer ist den für mich zuständig.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wer zahlt mir die Energie pauschale aus bin seid dem 07.04.21 krank geschrieben. Meine Chefin hat mich nie gekündigt. Also LAUFE Ich ja noch über Sie . Wer zahlt mich aus. Vielen Dank im voraus.
FRAU P. ..
Sehr geehrte Frau P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, wenn ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt. Lediglich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslohns ist unterbrochen.
Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB