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Marco Buschmann
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Frage von Ricardo P. •

Bis wann sind die ersten Reformen zur Förderung von am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuungs- und Erziehungsmodelle umgesetzt?

Sehr geehrter Herr Buschmann, mit dem Eckpunktepapier zur Reform des Kindesunterhaltes sind Hoffnungen aufgekommen, dass die aktuelle Koalition Reformen vorantreiben kann, die von den Vorgängerregierungen vernachlässigt wurden. Auf Anfrage beim Bundesfamilienministerium wurde am 22.6.24 geantwortet, dass "wenn ein Elternteil das Wechselmodell für die Betreuung des Kindes durchsetzen möchte, kann er beim zuständigen Familiengericht einen Antrag stellen". Seit dem antwortet das Familienministerium nicht. Es entsteht der Eindruck, das Familienministerium ist gar nicht interessiert die partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu fördern. Wie möchten Sie z. Bsp. die Reform des Kindesunterhaltes ohne Unterstützung umsetzen? Die Koalition droht zu brechen. Können Sie Ihr versprechen noch einhalten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. P.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau. Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren. Dieses Modernisierungspaket soll auch aufgrund der Themennähe zusammen vorangetrieben werden. Die Gesetzentwürfe, auch zum Unterhaltsrecht, sind fertig. Nun braucht es noch die finale Einigung innerhalb der Bundesregierung über das Gesamtpaket.

Im Unterhaltsrecht ist der Handlungsdruck aus meiner Sicht besonders groß. Das geltende Recht zementiert Ungerechtigkeiten: Ein Elternteil, der sein Kind an drei Tagen pro Woche betreut, muss mitunter genauso viel Unterhalt in Geld zahlen, wie ein Elternteil, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende betreut. Das kann nicht so bleiben. Auch das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden. Wir müssen die Rechte von Kindern und auch die von leiblichen Vätern stärken. Und wir müssen die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren abbauen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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