Frage an Marco Buschmann von Christine S. bezüglich Recht
Welches Potenzial sehen Sie in Sammelklagen für das Patientenrecht?
Sehr geehrte Frau Salzer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Nutzen von Sammelklagen hängt im Kontext der Patientenrechte maßgeblich davon ab, worum es im einzelnen Fall genau geht.
Im Fall der Arzthaftung machen Sammelklagen meines Erachtens wenig Sinn, da jeder Haftungsfall individuell bearbeitet und beurteilt werden muss. Geht es hingegen um fehlerhafte Medizinprodukte, die in baugleicher Art bei mehreren Patienten zum Einsatz gekommen sind, könnte man zu einer anderen Bewertung gelangen.
Grundsätzlich kann vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen unseres Rechtsstaates eine Bündelung gleichgearteter Verfahren Sinn ergeben. Dabei ist aber von zentraler Bedeutung, dass der oder die Einzelne stets seine oder ihre Verfahrensrechte geltend machen kann. Es kommt also sehr auf die genaue Ausgestaltung an.
Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle meine Kollegin Katharina Willkomm empfehlen. Als Berichterstatterin unserer Fraktion zu Sammel- und Musterklagen steht sie Ihnen für einen vertiefenden Austausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter katharina.willkomm@bundestag.de
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann