Frage an Marco Buschmann von Brigitte F. bezüglich Innere Angelegenheiten
Können Sie nicht gegen die neue Rechtsverordnung 19/20046 intervenieren? Die Pandemie ist vorbei und es rechtfertigt keinesfalls, die Sache durch die Rechtsverordnung aufrechtzuerhalten. Jetzt sieht man wieder, wohin es führt, wenn jemand alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Zur Zeit befinden wir uns in diktaturischen Verhältnissen. Das Volk wird gar nicht mehr gefragt.
Sehr geehrte Frau Faulbaum,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Als Freie Demokraten setzen wir uns aus Überzeugung für den Schutz unserer liberalen Demokratien und der Parlaments- und Grundrechte ein.
Unserer Meinung nach war es richtig, am 25. März in Anbetracht der rapide steigenden Fallzahlen die epidemische Notlage im Deutschen Bundestag festzustellen, um Maßnahmen zur akuten Kontrolle des Infektionsgeschehens zu treffen. Diese haben erfreulicherweise gewirkt, sodass die Corona-Pandemie in Deutschland nun auf einem beherrschbaren Niveau verläuft. Die derzeitigen Sonderregelungen im Infektionsschutzgesetz bestehen allerdings noch immer und räumen der Bundesregierung zulasten des Parlaments weitreichende Befugnisse ein. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf: Die normalen Zuständigkeiten und Verfahren müssen wiederhergestellt werden.
Für die Aufhebung der Notlage und damit auch der Einschränkungen der Grundrechte sprechen neben dem abgeschwächten Infektionsgeschehen auch die freien Kapazitäten unseres Gesundheitssystems und die starken regionalen Unterschiede. Daher wäre es richtig, in der jetzigen Phase auf regional differenzierte und anlassbezogene Maßnahmen auf Ebene der Länder und Kommunen zu setzen. Als Fraktion der Freien Demokraten haben wir einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir die Aufhebung der epidemischen Notlage fordern. Diesen Antrag können Sie hier in voller Länge nachlesen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920046.pdf
Darüber hinaus haben wir einen Gesetzentwurf zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingebracht. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass die weiterhin notwendigen Maßnahmen, etwa zur Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, über die regulären Verfahren der Gesetzgebung ins Parlament eingebracht werden. So können wir den notwendigen Gesundheitsschutz mit einer Wiederherstellung der parlamentarischen Verfahren verbinden. Diesen Antrag finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920042.pdf
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit meine Position etwas näherbringen.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann