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Marco Buschmann
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Frage von Rolf S. •

Frage an Marco Buschmann von Rolf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

können Sie mir erklären, warum in den Medien keine Notiz von ihrer Ducksache 19/20042 genommen wird. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine sehr wichtige Drucksache, die von größtem öffentliche Interesse ist. Es wird langsam Zeit, diesen für Menschen und Wirtschaft unsäglichen Zustand zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen,

R. S.

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Antwort von
FDP

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Gesetzesvorschlägen. Als Rechtsstaatspartei setzen wir uns dafür ein, Freiheitsbeschränkungen der Bürger immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit zu untersuchen.

Die Verordnungsermächtigungen waren ein richtiges Mittel, um die Lage im Land schnell in den Griff zu kriegen. Dies haben auch wir als Freie Demokraten mitgetragen, um den größtmöglichen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Gleichzeitig haben wir schon damals darauf gedrungen, das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zeitlich zu befristen und die Feststellung dieser Lage in die Zuständigkeit des Parlaments zu stellen.

Im Vergleich zur Situation im März oder April, als ein Kollaps des Gesundheitssystems drohte, gibt es aktuell ausreichend Intensivbetten und Schutzausrüstung – die Corona-Krise ist beherrschbarer geworden. Deshalb gilt es nun, die Eigenverantwortung der Länder und jedes Einzelnen in vertretbarem Maße wieder zu stärken. Dennoch dürfen aus unserer Sicht nicht alle Beschränkungen fallen. Wir möchten mit dem von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf die Feststellung einer epidemischen Lage aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Insofern sieht unser Gesetzesvorschlag vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen würden also in Kraft bleiben, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden. In einer solchen Übergangszeit könnten dann die in der Verordnung geregelten Materien durch den parlamentarischen Gesetzgeber durch Gesetz geregelt werden.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Wir hoffen, damit ein klares Zeichen für die Wahrung der Parlamentsrechte setzen zu können.

Beste Grüße

Marco Buschmann

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