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Marco Buschmann
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Frage von Martin H. •

Frage an Marco Buschmann von Martin H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Buschmann,

im Koalitionsvertrag heißt es (Kap. V,3, Z. 5656): "Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israels als jüdischem Staat". Soll das heißen, dass die Koalition die Diskriminierung der nichtjüdischen Bevölkerung in Israel akzeptiert? Soll das heißen, dass sie die Verschärfung dieser Diskriminierung unter der jetzigen, vom Rechtsextremisten Liebermann stark beeinflussten Regierung gutheißt? Soll das heißen, dass sie das Rückkehrrecht der vertriebenen autochthonen Bevölkerung entgegen der UNO-Charta nicht anerkennt?

Hätten Sie nicht schreiben können "zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber der jüdischen Bevölkerung Israels sowie den Juden in anderen Ländern"? Warum sollten die Holocausüberlebenden in Israel eine privilegierte Stellung haben gegenüber Holocustüberlebenden in anderen Ländern?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Haspelmath,

vielen Dank für Ihre Frage zur im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israels als jüdischen Staat“. Bei der Hinterfragung der von Ihnen thematisierten Passage des Koalitionsvertrages bitte ich Sie, folgende Aspekte mit in Betracht zu ziehen.

Laut Beschluss der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947, der die Errichtung eines jüdischen Staates im Lande Israel forderte, sowie laut der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel vom 14. Mai 1948 wurde Israel als jüdischer Staat konstituiert. Die Bundesregierung hat somit im Koalitionsvertrag keine neue Formulierung geschaffen.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir bekräftigen das überragende Interesse Deutschlands und Europas an Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten. Im Nahostfriedensprozess treten wir mit Nachdruck für eine Zwei-Staaten-Lösung ein: für einen Staat Israel, der von allen Nachbarn anerkannt wird und dessen Bürger in Frieden und Sicherheit leben können, sowie für einen lebensfähigen palästinensischen Staat, dessen Bürger ihr Schicksal in Würde und Frieden selbst bestimmen können.“

In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 26.11.2009 bekräftigte der Bundesaußenminister und FDP-Parteivorsitzende Dr. Guido Westerwelle die Förderung einer regionalen Friedenslösung im Nahen Osten als übergeordnetes Ziel der deutschen Außenpolitik. Sicherheit für den Staat Israel und die Schaffung eines lebensfähigen palästinensischen Staates benannte er als Schlüsselelemente.
Bezug nehmend auf die Erklärung von Ministerpräsident Netanjahu wenige Stunden nach Herrn Westerwelles Antrittsbesuch in Israel und in den palästinensischen Gebieten in Ramallah erklärte der Außenminister in seiner Rede folgendes: „ Wir haben als Deutsche ein besonderes Verhältnis und eine besondere Partnerschaft zu dem Staat Israel. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wir haben eine besondere Verantwortung, übrigens nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch aus Gründen der Gegenwart und unserer gemeinsamen Zukunft. Das bedeutet aber nicht, dass Meinungsunterschiede nicht ausgesprochen werden könnten. Wir in Deutschland bleiben dabei: Wir wollen eine Zwei-Staaten-Lösung. Auf der einen Seite hat Israel unzweifelhaft das Recht, in sicheren Grenzen leben zu können. Auf der anderen Seite haben aber auch die Palästinenser das Recht auf einen eigenen Staat. Es bleibt bei der Roadmap von 2003. Das heißt, es bleibt bei unserer Haltung in Deutschland wie in der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt, dass die Siedlungspolitik eingefroren werden muss. Das ist nicht nur die deutsche Haltung; das ist die Haltung der internationalen Gemeinschaft insgesamt. Die jüngsten Ankündigungen sind ein wichtiger erster Schritt. Sie könnten Bewegung in die Siedlungsfrage bringen. Entscheidend ist, dass die Parteien nun rasch den Weg in direkte Verhandlungen finden.“

Vor diesem Hintergrund, sehr geehrter Herr Professor Dr. Haspelmath, meine ich, dass Ihre Vermutungen, die Sie in Ihrer Anfrage vom 29. Oktober aufgestellt haben, nicht zutreffen.

Beste Grüße

Marco Buschmann

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