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Marcel Schwehr
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Frage von Jürgen E. •

Frage an Marcel Schwehr von Jürgen E. bezüglich Verkehr

Hallo,

als Besitzer mehrer älterer Autos, die noch kein H-Kennzeichen bekommem, da nur 21 Jahre alt sind , würde ich gerne von Ihnen wissen, wann das Wechselschild so wie in der Schweiz u. Österreich, bei uns eingeführt wird. Das LA _Em kann noch nichts dazu sagen.
MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eberenz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte, auch wenn das Thema Wechselkennzeichen nicht allein Baden-Württemberg betrifft sondern bundeseinheitlich geregelt werden muss.

Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist zurzeit in der Ressortanhörung und wird anschließend den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Der Entwurf sieht derzeit vor, dass das Wechselkennzeichen aus einem allgemeinen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Zusatzteil besteht, der die Nummer des Fahrzeugs aus-weist und die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung trägt. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Der allgemeine Kennzeichen-teil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Allgemeiner Teil und fahrzeugbezogener Teil bilden zusammen das Kennzeichen, so dass jedes Fahrzeug weiterhin sein spezielles Kennzeichen hat. Diese Konstruktion ist erforderlich, da nur so eine Speicherung in den Zulassungs- und Versicherungsregistern und den Registern der Finanzverwaltung ohne umfangreiche sowie zeit- und kostenaufwändige Anpassung von diesen notwendig ist. Aus diesem Grund wird auch das bisherige System der Ausführung des Kennzeichens beibehalten (max. 3 Buchstaben für das Unterscheidungszeichen gefolgt von bis zu 2 Buchstaben und bis zu 4 Ziffern, wobei die Ziffer auf dem fahrzeugbezogenen Teil mit einbezogen ist. Die Gesamtgröße des Kennzeichens darf 8 Zeichen nicht über-schreiten).

Einbezogen werden, wie in Österreich, bis zu 3 Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit gleichen Kennzeichengrößen. Eine Ausweitung der Nutzung auch an Fahrzeugen unterschiedlicher Klassen, z. B. Pkw und Motorräder, wird nicht vorgeschlagen, da hierfür auch keine internationalen Erfahrungen vorliegen. Gleiche Kennzeichengrößen sind notwendig, da nur so die vorgeschriebene Beleuchtung des Kennzeichens gesichert werden kann. Weiter sollen unter die Regelung nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t fallen, um den gewerblichen Verkehr, der nicht Zielpunkt des Wechselkennzeichens ist, auszublenden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Marcel Schwehr