Marcel Schmidt
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Frage von Andreas M. •

Sehr geehrter Herr Schmidt, da Sie ja den Posten des Oberbürgermeisters inne haben, meine Frage dahingehend. Werden Sie diesen Posten bei der Wahl in den sächsischen Landtag abtreten? MfG

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr M. für den Fall, dass ich direkt gewählt werden sollte, werde ich beantragen, dass ich denjenigen Kollegen gegenüber gleich behandelt werde, die als Bürgermeister kleinerer Kommunen sowohl ihr Amt als Bürgermeister wie auch das Landtagsmandat wahrnehmen können. Meine Begründung dazu lautet wie folgt: wenn ein Bürgermeister einer Kommune bis 5.000 Einwohner, der über deutlich weniger Personal als unsere Verwaltung in Stollberg verfügt, gleichzeitig auch Landtagsabgeordneter sein kann, dann muss das für jene, deren Arbeit mit deutlich mehr Personal gestemmt wird, auch gelten. Ich werde also beanspruchen, beide Tätigkeiten parallel ausüben zu dürfen. Wenn Sie vergleichen, wer aus der Wirtschaft gleichzeitig die Führung (s)eines Unternehmens und Land- bzw. Bundestagsmandate und/oder weitere Gremiensitze auf sich vereinigt, werden Sie mein Ansinnen verstehen. Wie bereits zur vorigen Frage ausgeführt, gehe ich auch davon aus, dass die Verbindung beider Tätigkeiten für beide Institutionen Vorteile mit sich bringen kann.