Frage an Marcel Luthe von Claudia V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Luthe,
ich habe heute folgende Artikel gesehen, die offenbar aufgrund einer Kleinen Anfrage von Ihnen entstanden sind, die ich in der Parlamentsdokumentation noch nicht finde:
https://www.morgenpost.de/berlin/article214842621/Aerger-um-Datenschutz-an-der-Charite.html
Was ist unter 4-5 Verdachtsfällen zu verstehen, wenn diese offenbar gar nicht vom Patienten selbst geäußert werden?
Der verantwortliche Arzt hat sich wohl auch nicht selbst beim Direktorat oder Senatskanzlei "angezeigt"?
Wie also erhält die Charité überhaupt Kenntnis von solchen Fällen?
Wie möchte Sie denn wissen, wie oft Ärzte die Schweigepflicht brechen, z. B. durch eine Versendung nach extern oder durch rechtswidrige Zugriffe im Computersystem?
Prüft Sie das jährlich bei Millionen Patienten?
Wie können denn die Charité und die Senatskanzlei behaupten, es gäbe nur Einzelfälle und die seien ganz alleine aufgearbeitet worden, wenn schwerste Mängel in Datenschutzberichten seit 2014 dokumentiert sind, die offenbar auch noch fortdauern?
Siehe zu Charité in den Datenschutzberichten seit 2014:
https://www.datenschutz-berlin.de//jahresberichte.html
Es geht hier um rechtswidrige Datenübermittlungen von Millionen Patienten.
Die geltenden Gesetze, § 18a BlnDSG und die DSGVO sehen es ja nicht vor, dass ein Krankenhaus das den Patienten nicht melden darf und stattdessen selbst, nur falls es mag, eingreift?
Wird hier vielleicht aus Angst vor einer massiven Entschädigungswelle durch Patienten (zu Lasten des Landes Berlin) etwas unterlassen?
Vielen Dank für die Antwort!