Frage an Marcel Klinge von Jan S. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Klinge,
ich stelle Ihnen diese Frage in Ihrer Eigenschaft als Ausschuss-Mitglied Tourismus des Deutschen Bundestages.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen wurden viele Unternehmen mehrfach geöffnet und geschlossen und alle wurden mehr oder minder umfassend und prompt bei den finanziellen Ausfällen zumindest anteilig vom Staat unterstützt. So auch Hotels und Appartements, die bis Mitte April 2021 dann fast eine komplett Saison ohne Mieterträge dastehen. Anders als alle anderen gibt es aber eine Ausnahme: Private Vermieter von Ferienwohnungen, die diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, erhalten keinerlei Beihilfe.
Es laufen also seit einem Jahr alle Kosten wie Abträge an die Banken, Versicherungen, WEG- und Vermietungs-Verwaltung, Reinigungspersonal, Werbemittel/Anzeigenschaltungen, Hausmeister und regelmässige Legionellen- und Rauchmelder-Prüfungen, Tourismusabgaben auf geschlossene (!) Strände und Steuervorauszahlungen auf nie (!) zu erzielende Einkünfte. Mithin also fünfstellige Beträge je Objekt und Jahr.
Private Vermieter tragen daher trotz Schließung erheblich sowohl zum Geldfluss weiterer Unternehmen und des Staates bei, als auch durch Ihren Betrieb zur Eröffnung der Möglichkeit, in diesem Land Urlaub zu machen – so wie die Politik es jetzt aktiv fordert.
Meine Frage lautet:
Warum wird der rechtsstaatliche Grundsatz der Gleichbehandlung so offenkundig missachte und private Vermieter von Ferienwohnungen einseitig von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen?
Jan Sass