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Marcel Huber
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Frage von Martin R. •

Frage an Marcel Huber von Martin R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Huber,

Ich konnte sie vor kurzem bei einem Infoabend in Rechtmehring als sehr gut informierten Politiker kennenlernen, deshalb die folgende Frage an Sie:

Immer wieder hört man in der politischen Diskussion: "Wir brauchen die BILLIGE Kernenergie". Teilen Sie die Ansicht, dass Kernenergie billig ist?

Wenn ja, können Sie mir sicher auch erklären, wie diese Kalkulation zustande kommt:

Ich habe nämlich in meiner 25-jährigen kaufmännischen Karriere bei Stückkostenkalkulationen immer zunächst die Gesamtkosten ermittelt und dann durch die Anzahl der Produkte geteilt.

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten fehlt mir nun u.a. ein Faktor, der mir nicht ganz unbedeutend erscheint:

Welche Kosten werden für die Entsorgung (Endlagerung) eingerechnet? Wie lange muss dieses Lager ggfs. bewacht werden, wie hoch sind die Baukosten dafür, wie hoch die Transportkosten von den AKWs (Zwischenlager) ins Endlager?

Sind Sie auch der Ansicht, dass es relativ mühsam ist, diese Kosten zu ermitteln, solange die Endlagerfrage nicht geklärt ist?

Sollte man sich dann nicht mit Aussagen über Preise von Produkten, die auf nicht ganz vollständigen Kalkulationen basieren, zurückhalten?

Es wäre schön und sicher auch im Interesse aller Leser, wenn ich auf die konkreten Fragen ganz konkrete Antworten bekommen könnte, so wie Sie es auch in Rechtmehring gehandhabt haben.

Martin Rapolder
Rechtmehring

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rapolder,

sicher haben Sie recht, dass bei der Kalkulation auch die Entsorgungsfrage mit einfließen muss.

Generell gilt, dass Unternehmen nach Handels- und Steuerrecht zwingend Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die in der Zukunft realisiert werden müssen, zu bilden haben.
Im Bereich der Kernenergie ist das Atomgesetz die Grundlage für die Rückstellungen.
Danach haben die Betreiber Rückstellungen für die Entsorgung der beim Betrieb von Kernkraftwerken anfallenden Reststoffe und Anlagenteile zu bilden, eingeschlossen sind die Kosten der Endlagerung.

Über die Endlagervorausleistungsverordnung müssen die deutschen Kernkraftwerksbetreiber bereits jetzt schon kontinuierlich ihren Kostenanteil für die Errichtung von Endlagern finanzieren.
Die Bewertung der Rückstellungen für die Entsorgung im Kernenergiebereich wird regelmäßig durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und die Finanzverwaltung geprüft.

Die Versorgungsunternehmen, die in Deutschland Kernkraftwerke betreiben, haben nach Angaben der Bundesregierung zum Ende 2007 (ausgewiesen in Geschäftsberichten) für den Rückbau der Kernkraftwerke bzw. die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und der radioaktiven Abfälle Rückstellungen in Höhe von insgesamt 26,62 Mrd. € gebildet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber, MdL