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Marcel Huber
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Frage von Fritz R. •

Frage an Marcel Huber von Fritz R. bezüglich Gesundheit

Herr Dr. Marcel Huber,

die bundesrechtliche Regelung des § 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet Behörden zur Information über herausgehobene Verstöße im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts.

Auf Grund der aktuellen Entscheidung des Bay. VGH werden auch die bayerischen Behörden bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage die Liste aussetzen.

Aufgaben des Ministeriums

Das Ministerium bietet in der Information, Kommunikation, Aufklärung und Beratung für Mensch und Umwelt einen umfassenden Service.

Wie wollen Sie nach diesem Urteil Ihrer Aufgabe noch gerecht werden?

Mit freundlichen Grüßen

ein eventueller CSU-Wähler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Roßner,

für die Information über herausgehobene Verstöße im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts brauchen wir eine belastbare Rechtsgrundlage, die den verfassungs-und europarechtlichen Bedenken des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Rechnung trägt. Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz und Information bei erheblichen Hygieneverstößen auch künftig entsprechen zu können, muss jetzt der Bund das Gesetz überarbeiten.
Das Zurückstellen der Einträge hat keine Auswirkungen auf die Lebensmittelkontrollen in Bayern.
Das hohe Kontrollniveau in Bayern wird beibehalten. Hygieneverstöße werden durch die Behörden Vor Ort weiterhin konsequent geahndet. In Fällen einer Gesundheitsgefahr wird die Öffentlichkeit umgehend informiert. Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Bayern sorgt für hohe Sicherheit mit rund 150.000 Betriebskontrollen und 70.000 Lebensmitteluntersuchungen pro Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marcel Huber, MdL