
Ist die Ersatzschule jedoch nicht staatlich anerkannt, so kann keine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt werden, da so eben jene Voraussetzungen für staatlich anerkannte Prüfungen nicht erfüllt werden.
Foto: Maximilian Neudert
Ist die Ersatzschule jedoch nicht staatlich anerkannt, so kann keine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt werden, da so eben jene Voraussetzungen für staatlich anerkannte Prüfungen nicht erfüllt werden.
Zunächst einmal ist keineswegs die Mehrheitsposition der Wissenschaft, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Wir sprechen hierbei also nicht vom “Glauben” (bezogen auf Ihre Fragestellung), sondern auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes:
Die Mietenproblematik in Berlin ist ein "Drache mit vielen Köpfen", der nur mit einem klugen Mix aus verschiedenen Maßnahmen besiegbar sein wird - und eben nicht mit der Schwerpunktsetzung auf eine Maßnahme.
Wir brauchen einen klugen Mix an Schritten, um dieses Problem zu beheben