Antwort von Marc Schieferdecker
PIRATEN
• 20.04.2012

(...) Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die lt;stronggt;Dichtheitsprüfunglt;/stronggt; gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. (...)

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