Frage an Marc Schieferdecker von Astrid H. bezüglich Umwelt
Lieber Herr Schieferdecker,
wie stehen Sie zu dem Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen gem. §61a Landeswassergesetz NRW?
Dieses Thema ist seit Dezember vergangenen Jahres ein Streitthema zwischen den Parteien - aber warum?
Es gibt hier 2 Aspekte, die zu berücksichtigen sind:
1.Abzocke von bereitwilligen und gesetzestreuen Bürgern, die das Thema „ahnungslos“ angegangen sind.
Immer wieder fällt auf, dass in den Medien die Rede von enormen Kosten ist, die eine Dichtheitsprüfung kostet. Oftmals werden Kosten in Höhe von bis zu 40.ooo € aufgeführt. Kosten in solchen Dimensionen fallen nur dann an, wenn ein „schwarzes Schaf“ unter den Sanierern die Ahnungslosigkeit der Hausbesitzer schamlos ausnutzt.
Nicht umsonst wird geraten, einen neutralen Sachkundigen einzuschalten um Geld zu sparen und damit „Kanalhaien“ keine Chance zu geben.
Niemals kostete eine Sanierung 40.ooo,-- € (!) wie es in den Medien dargestellt wird. Je nach Schäden liegt eine Sanierung erfahrungsgemäß bei 3-5ooo €.
Dass das Thema bei allen Hausbesitzern, die sich mit der Thematik noch nicht beschäftigt haben, durch solche Zahlen im Vorfeld auf Widerstand stößt ist verständlich.
Wer allerdings im Zuge einer Inspektion die eigenen Schäden an seinem Kanal sehen kann denkt in der Regel anders über Kanalsanierungen. Denn ein Kanal ist ähnlich wie eine Heizung, ein Dach oder jegliche technische Einrichtung des Hauses: sie sollten einwandfrei funktionieren und auch überprüft werden, denn bei Ausfall oder Defekten können Schäden am Haus entstehen.
2. Politischer Machtkampf
Das Thema wurde thematisiert von einer Partei, die aktuell kaum Wähler hat. Man hat händeringend nach einem Thema gesucht, was die Wählerschaft interessiert und ev. Stimmen bringen kann – so kam man auf die „Dichtheitsprüfung“.
Leider sind bei den Machtspielchen jegliche sachlichen und fachlichen Aspekte nicht berücksichtigt worden.
Siehe auch Frage an Herrn Röttgen / Frau Schulze Föcking.
Sie können mich gerne kontaktieren!
Liebe Grüße,
Astrid Hanzen
Liebe Frau Hanzen,
gerne antworte ich auf die von Ihnen gestellte Frage und zitiere aus unserem am letzten Wochenende beschlossenen Wahlprogramm.
> wie stehen Sie zu dem Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen gem.
> §61a Landeswassergesetz NRW?
Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt.
Daher lehnen die PIRATEN NRW die Dichtheitsprüfung in dieser Form ab und fordern eine neue Ausarbeitung. Die Notwendigkeit, die Risiken und die Kosten der Dichtheitsprüfung müssen transparent gemacht und nachvollziehbar abgewogen werden.
Diese Position wurde von der AG Umwelt der Piratenpartei NRW erarbeitet und ich habe mich auf dem Landesparteitag für diesen Antrag ausgesprochen.
Mit piratigen Grüßen,
Marc Schieferdecker