Frage an Marc Salgert von Wilk S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland .
Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl
entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu
behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht
nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Lieber Herr Spieker,
als Mitglied der Piratenpartei lehne ich grundsätzlich jede Art von Zwangsbehandlung ab, weil sie gegen den freien Willen eines Menschen gerichtet ist. Für diesen freien Willen setzen jedoch gerade wir Piraten uns ein.
Grundsätzlich halte ich dieses Thema für äußerst schwierig zu beurteilen, da mir hier das fachliche Wissen und der Einblick in die betroffenen Behandlungsorte fehlt.
Der Fall Gustl Mollath hat mir persönlich aufgezeigt, dass sich die forensische Psychiatrie im Maßregelvollzug aber auch die Behandlung in psychiatrischen Kliniken hierzulande als "Black Box" darstellt und einen Einblick von außen erschwert oder gar unmöglich macht.
In diesem Zusammenhang steht für mich die Frage zur Prävention vor einer "totalen Institution" im Vordergrund und wie Politik dazu beitragen kann, Menschen vor Fehldiagnosen sowie -urteilen zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen aus Aachen
Marc Salgert