Frage an Marc Herter von Peter M. bezüglich Umwelt
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
3. Hat sich nach Ihrer Meinung das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden und im Konsens mit der Jägerschaft NRW entstandenen Fassung bewährt?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?"
5. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
6. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und gegebenenfalls mit welcher Begründung und bei welchen Wildarten?
7. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd- und Schonzeiten vornehmen und gegebenenfalls welche mit welcher Begründung?
8. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur- und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
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9. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
10. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?
Sehr geehrter Herr Markett!
Da Sie mir freundlicherweise nur die 10 Musterfragen des Landesjagdverbandes an die im Landtag vertretenen Fraktionen unkommentiert übersenden, erlaube ich mir ebenso standardmäßig zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Herter
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Änderungen in der Jagdgesetzgebung nur im Einvernehmen mit den Betroffenen gestaltet werden?
Auch bei einer möglichen Änderung des Jagdgesetzes gilt für uns das Prinzip, „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen. Vor einer möglichen Novellierung des Gesetzes werden wir den Dialog mit den betroffenen Verbänden der Jägerschaft, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischerei und des Naturschutzes aufnehmen, um Anregungen und Kritik in die Gesetzesberatung einfließen lassen zu können.
2. Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass vor Verhandlungen über Koalitionsvereinbarungen der Landesjagdverband und die mit ihm partnerschaftlich verbundenen Verbände des ländlichen Raumes mit dem Ziel einvernehmlicher Lösungen von Ihrer Partei mit einbezogen werden?
Die NRWSPD ist im Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Das gilt für alle Phasen der demokratischen Willensbildung. Hinweise, Stellungnahmen oder Positionen sind immer willkommen.
3. Hat sich nach Ihrer Meinung das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden und im Konsens mit der Jägerschaft NRW entstandenen Fassung bewährt?
Mit der Föderalismusreform haben die Bundesländer im Jagdbereich einen Kompetenzzuwachs erhalten. Einige Länder haben daraufhin ihr Jagdrecht bereits novelliert. Novellierungsbedarf gesehen haben unter anderem die Länder Hessen, das Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen.
Das Landesjagdrecht ist - wie jedem Gesetz immanent - nicht statisch, denn bei allen Gesetzen stellt sich nach einer gewissen Zeit die Frage, ob sie noch den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Um einen etwaigen Novellierungsbedarf festzustellen, sind auch die Erfahrungen in den anderen Bundesländern heranzuziehen.
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zuordnung des auch dem Allgemeinwohl dienenden Jagdrechts zum Privateigentum im Falle einer etwaigen Gesetzesnovellierung anerkannt und beachtet wird?"
Die NRWSPD ist der Überzeugung, dass das Jagdrecht auch weiterhin an Grund und Boden gebunden sein soll, da sich dieses System seit langem als praxisgerecht erwiesen hat.
5. Werden Sie sich für die Jagd mit ihren ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Elementen als eine eigene schützenswerte, nachhaltige Nutzung einsetzen?
Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in unserem Land. In NRW kommt es aufgrund seiner großen Verdichtungsräume und den durchbrochenen Nahrungsketten zu unterschiedlich ausgeprägten Defiziten bei der natürlichen Auslese. Deshalb ist das Engagement der Jägerschaft ein unverzichtbarer und zu unterstützender Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, den es immer wieder neu zu bewerten gilt.
6. Wollen Sie den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ändern und gegebenenfalls mit welcher Begründung und bei welchen Wildarten?
und
7. Wollen Sie Veränderungen bei den Jagd-und Schonzeiten vornehmen und gegebenenfalls welche mit welcher Begründung?
und
9. Halten Sie die bewährte Ausbildung und Prüfung sowie den Einsatz von Jagdhunden im Sinne des geltenden Landesjagdgesetzes für richtig?
Vor einer etwaigen Novellierung des Landesjagdrechts werden wir die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die ihr Jagdrecht bereits überarbeitet haben, für unsere Entscheidungsfindung heranziehen. Ob und in welchem Umfang sich dann ein Änderungsbedarf, auch in Bezug auf die vorstehend gestellten Fragen ergibt, ist jetzt noch nicht absehbar.
Richtschnur für die Novellierung des Jagdrechts wird für uns eine Abwägung der jeweiligen Interessen auf der Grundlage von sachlichen Argumenten sein. Dies gilt gleichermaßen für den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, ihren Jagd-und Schonzeiten sowie für Ausbildung, Prüfung und den Einsatz von Jagdhunden.
8. Werden Sie sich für den Erhalt der Fangjagd auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage zur gezielten Bejagung von Beutegreifern einsetzen, weil nur so Natur-und Artenschutz wirksam umgesetzt und insbesondere in ihrem Bestand bedrohte Arten gerettet werden können? Dies gilt auch für nicht jagdbare Tierarten.
Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, dies zeigt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn wir seinen Verfassungsrang ernst nehmen, muss sich auch die Jagd stärker nach Tierschutzkriterien ausrichten. Notwendige Einschränkungen bei der Jagd ergeben sich aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Haustier, des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit.
In einer zukünftigen Regelung sollte zwischen der Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier töten, und der Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das Tier lebend fangen, unterschieden werden.
10. Beabsichtigen Sie, von den zwischen Jägerschaft und Landesregierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer getroffenen Vereinbarungen einseitig wieder abzurücken und Maßnahmen zur Wiedereinführung der Jagdsteuer einzuleiten?
Schon die bisherige SPD-geführte Landesregierung ist dem Prinzip gefolgt, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Dies werden wir auch nach der Wahl fortsetzen. Einseitige Aufkündigungen getroffener Vereinbarungen entsprechen so weder unserem politische Denken noch dem neuen politischen Stil in NRW.
Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Das Land NRW selbst ist davon weder positiv noch negativ betroffen, jedoch entfällt damit für kreisfreie Städte und Landkreise eine der wenigen kommunalen Steuerquellen, ohne dass von CDU und FDP hierfür ein Ausgleich von Seiten des Landes geschaffen worden wäre. Dies ist angesichts der prekären Haushaltlage der Kommunen in NRW als zumindest problematisch anzusehen. Ziel ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den Beteiligten, welche die Interessen der Jägerschaft und der Kommunen in NRW einbezieht.