Frage an Marc Herter von Manfred L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Herter,
die Frage aus dem letzten Abgeordnetenwatch zur Trennung von Kirche und Staat haben Sie nicht beantwortet. Würden Sie dass bitte nachholen ?
Und ich wüsste gerne, was Sie von dem CDU/SPD-Versuch halten, "Abweichlern" das Rederecht einzuschränken.
Freundliche Grüße,
Manfred Lukas
Lieber Herr Lukas!
Vielen Dank für die freundliche Erinnerung. Wir hatten ja schon am Donnerstag in der Christuskirche die Gelegenheit, über diese Frage zu sprechen. Zwischenzeitlich können sie auch hier lesen, dass die zuständigen Kolleg/innen in der Fraktion sich in der Sache direkt an Herrn Hochbruck gewandt haben, da ich selbst gar nicht dem Schulausschuss des Landtages angehört habe.
Was das Verhältnis von Staat und Kirche konkret angeht, sehe ich nicht den Bedarf einer weitergehenden Trennung als diejenige, die verfassungsmäßig besteht. Die Kirchen sind wie die Religionsgemeinschaften besondere Institutionen in unserer Gesellschaft. Solange alle - wie verfassungsrechtlich vorgesehen - gleich behandelt werden, besteht aus meiner Sicht kein weiterer Regelungsbedarf. Dies gilt insbesondere für die Ersatzschulfinanzierung, die für alle Träger gleich geregelt ist.
Glücklicherweise ist der Versuch das Rederecht freier Abgeordneter im Deutschen Bundestag einzuschränken inzwischen von den Initiatoren selbst abgebrochen worden. Ich bin ein leidenschaftlicher Anhänger offener Debatten, die zu einer lebendigen Demokratie dazugehören. Deshalb ganz klar: Nicht Einschränkungen und weitere Rituale in den Parlamenten sondern eine Ausweitung der Rechte der Parlamente und eine Stärkung des einzelnen Abgeordneten sind das Gebot der Stunde.
Mit besten Grüßen
Marc Herter