Wie bewerten Sie den Referentenentwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit?
Sehr geehrter Herr Henrichmann,
im Mai 2020 hat das BVerfG per Beschluss ausgeführt, dass die Besoldung der Bundesbeamten nicht mit Art. 33 Abs. 5 vereinbar ist. Im Januar diesen Jahres wurde nach mehr als zwei Jahren endlich ein Referentenentwurf für eine amtsangemessene Alimentation veröffentlicht, welcher anschließend in die Verbändeabstimmung ging.
Der DRB schrieb in ihrer Stellungnahme:
"Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung erfüllt die Erwartungen nicht. Er widerspricht in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz und ist auch personalwirtschaftlich fragwürdig."
Wie bewertet das BMJ den Referententwurf und wird dieser von Ihnen als verfassungskonform angesehen? Wie ist der aktuelle Sachstand?
Mit freundlichen Grüßen
P. T.
Sehr geehrter Herr T.,
bei dem von Ihnen angesprochenen "Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" handelt es sich bisher lediglich um einen Referententwurf, der in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist. Die Frage, wie das BMJ diesen Referentenentwurf bewertet, sollten Sie daher direkt an das Ministerium wenden. Dass im Kabinett noch nichts Weitergehendes beschlossen wurde, obwohl eine entsprechende Ankündigung für "Herbst 2023" vorgesehen war, erstaunt dagegen nicht besonders. Die Bundesregierung hat ihr zögerliches Handeln bereits zahlreich unter Beweis gestellt.
Zwar wurde die Verbändeanhörung abgeschlossen und im BMI wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Da deshalb jedoch mit umfassenden Änderungen am bisherigen Referentenentwurf zu rechnen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt aus meiner Sicht zu einzelnen inhaltlichen Regelungen noch keine detaillierte Äußerung erfolgen.
Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Erst ab diesem Zeitpunkt kann eine Auseinandersetzung mit den dann vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen der parlamentarischen Arbeit erfolgen.
CDU/CSU setzen sich allerdings grundsätzlich für eine Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Bund ein und begrüßen somit auch einen potenziellen Gesetzentwurf, der die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Bundes auf die Besoldungsstruktur überträgt. Eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder ist ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität, so auch die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Bundesbeamtinnen und -beamten im am 16.11.2023 mit den Stimmen der Union verabschiedeten "Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (BBVAnpÄndG 2023/2024)."
Für Rückfragen und Anmerkungen können Sie mich auch jederzeit unter marc.henrichmann@bundestag.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann