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Marc Henrichmann
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Frage von Reinhard N. •

Was halten Sie von dem Vorschlag, dass private Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen Verschmutzungsrechte an die Betreiber von herkömmlichen Gas- und Kohlekraftwerken verkaufen?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,

laut Mitteilung der Verbraucherzentrale können sich seit dem 1. Januar 2022 auch private Besitzer von reinen Batterieautos am Zertifikatehandel beteiligen. Sie erhalten einen Zuschuss von derzeit bis zu ca. 350 € pro Jahr (Stand Januar 2022). Das geht durch eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Ist eine ähnliche Regelung auch für private Betreiber von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen geplant? Diese Anlagen speisen umweltfreundlich hergestellten Strom in das öffentliche Netz ein. Auch hier ließe sich eine THG – Quote errechnen. Die privaten Betreiber könnten dann die Verschmutzungsrechte an die Betreiber von herkömmlichen Gas- und Kohlekraftwerken verkaufen.
Das ergäbe auch einen kleinen Anreiz für private Vermieter zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mietshäusern.
Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie sich für den Vorschlag einsetzen wollen bzw. welche Gründe gegen diesen Vorschlag sprechen.

Viele Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die von Ihnen erwähnte Quote ist noch nicht lange etabliert und betrifft zunächst E-Autos. Sofern dies Vorgehen gut funktionieren sollte, kann über eine Erweiterung auch für Photovoltaik nachgedacht werden. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über eine Erweiterung noch zu früh. Die Entwicklung muss sehr genau beobachtet werden. Ich begrüße jeglichen dieser Anreize als richtigen Schritt für eine klimafreundliche Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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