Frage von Patrick K. •

Warum blockiert die CDU die Umsetzung des BBVAngG und somit die amtsangemessene Allimentation der Bundesbeamten?

Sehr geehrter Herr H. ,

gemäß der Aussage von Herrn Daniel Rinkert (SPD) vom 15.01.2025 blockiert die CDU die Umsetzung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAngG).

Es stellt sich die dringende Frage, warum die CDU, nachdem bereits unter der Führung des ehemaligen BMI-Chefs Horst Seehofer keine Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte umgesetzt wurde, nun weiterhin dafür sorgt, dass Teile des Bundesbeamtentums unterhalb der verfassungsrechtlich gebotenen Besoldung verbleiben.

Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Die CDU steht hier in der Verantwortung, ihre Blockadehaltung aufzugeben und umgehend den Dialog mit der SPD zu suchen, um eine zeitnahe Umsetzung des BBVAngG sicherzustellen. Es kann nicht sein, dass die notwendigen Anpassungen, die verfassungsrechtlich geboten sind, weiter verzögert werden.

Ich fordere Sie auf, Ihre Position in dieser Angelegenheit zu überdenken und sich für eine schnelle Lösung einzusetzen.

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. 

Es ist nicht richtig, dass die CDU hier blockiert. Die Bundesregierung hatte einen “überarbeiteten“ Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere die vielseits monierten Fehler des ersten Referentenentwurfes aus Januar 2023 überhaupt nicht angeht und behebt. 

Die Bundesregierung hat es vielmehr versäumt, die seinerzeit monierten, vielfältigen Kritikpunkte mit dem fortgeschriebenen Referentenentwurf aus August 2024 endlich auszuräumen. Insbesondere die aus Fachkreisen geäußerte Befürchtung, dass Teile dieses Papiers verfassungswidrig sein könnten, teile auch ich. So, wie sich der Entwurf zuletzt gestaltete, ist er nach meinem Dafürhalten deswegen nicht zustimmungsfähig. Hier bedarf es eines neuen Ansatzes in der kommenden Wahlperiode, der eine angemessene Besoldung zum Ziel hat, aber dann auch rechtssicher und verfassungskonform ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

 

 

 

 

 

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Marc Henrichmann
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