Frage an Marc Henrichmann von Kevin D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag
Meine Frage ist wieso dem Arzt keine Behandlungshoheit zugeschrieben wird.
Zum Fall ich bin 29 Jahre und seit mehr als 20 Jahren ist starkes adhs diagnostiziert. Ich habe sowohl sämtliche Kinder Medikamente wie auch fast alles was für Erwachsene zugelassenen ist. Insgesamt habe ich 8verschiedene präparate hinter mir.
Wesalb ist es so schwer für mich die Kostenübernahme für Cannabis Medizin zu bekommen so erschreckend erschwert.. Klage seit Anfang März 2019 gegen die Krankenkasse. Die Zeit als leidender dadurch dem Arbeitsmarkt enzogenen Menschen und Hart4 Empfänger ist schwer. Dem das Geld für teure Privat Rezepte eindeutig fehlt. Aber die verstrichene Zeit gezeigt hat, wenn es übernommen würde es mir durchaus die Chance auf ein besseres Leben ermöglichen würde.
Das Bfram hatte mir kurz vor Gesetzesänderung im Januar 17 mitgeteilt, daß mit dem angestrebten Gesetz alles einfacher werden würde. Grundsätzlich wäre ich aber ein Fall für eine Ausnahme Genehmigung gewesen.
Sehr geehrter Herr Dietrich,
gerne antworte ich auf Ihre Nachricht.
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis oder um eine Vereinfachung der Verschreibung von Cannabis-Medizin läuft seit Jahren. Deshalb wurde bereits mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 06.03.2017 die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit für einige Cannabisarzneimittel erweitert.
Eine Verschreibung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist inzwischen in Ausnahmefällen möglich, wenn Ärztinnen und Ärzte vor der Erstbeantragung bescheinigen, dass die Voraussetzungen für die Leistung nach § 31 Abs. 6 SGB V erfüllt sind. Sofern die Krankenkasse die Genehmigung erteilt, bedarf es keiner weiteren Genehmigung bei Folgeanträgen. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vom 16. August 2019 wurde die Verordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität zudem weiter entbürokratisiert.
Sehr geehrter Herr Dietrich, ich kann nicht beurteilen, ob für Sie ein vorbeschriebener “Ausnahmeantrag“ hätte angewendet werden können oder müssen. Wie dargestellt, liegt die Bescheinigung in den Händen der Ärzte. Sie schreiben, dass Sie bereits “seit 2019 gegen die Krankenkasse klagen“. Aufgrund der geltenden Gewaltenteilung kann ich als Abgeordneter nicht in ein Klageverfahren eingreifen oder dieses gar beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann