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Maral Koohestanian
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Frage von Daniel G. •

1)Mit welchen Maßnahmen soll die gesetzliche RV stabilisiert werden und wie steht Volt diesbezüglich zum Investieren am Kapitalmarkt? 2)Wie soll ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert werden?

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1) Mit welchen Maßnahmen soll die gesetzliche RV stabilisiert werden und wie steht Volt diesbezüglich zum Investieren am Kapitalmarkt? 

Die Stabilisierung des aktuellen Rentensystems muss mittels folgenden Stellschrauben geschehen:

  •   Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung: Verbeamtete Personen, Selbstständige und Freischaffende werden schrittweise in das Rentensystem integriert, um dessen Stabilität langfristig zu sichern. 
  •  Dynamisches Renteneintrittsalter: Das Renteneintrittsalter wird an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst, um ein faires Verhältnis zwischen Anspar- und Auszahlungsphase zu gewährleisten.
  •  Einführung eines Renten-Depots: Zur Geburt wird ein staatlich gefördertes Depot mit einem Startbudget von 1.000 Euro eröffnet und erhält bis zur Volljährigkeit jährliche Einzahlungen von 100 Euro durch den Staat. Kinder, Eltern und Dritte können zusätzliche Einzahlungen vornehmen. Über den Verlauf der Erwerbstätigkeit läuft das Depot im Rahmen der beruflichen Altersvorsorge weiter, sodass es zum Renteneintritt zusützlich zur gRV die Bedarfe des Rentners bzw. der Rentnerin stillt.

 

2) Wie soll ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert werden?

Im Modell der negativen Einkommensteuer wird unterhalb einer Einkommensschwelle (z.B. der Armutsgefährdungsgrenze) ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gezahlt. Darüber müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden. Das Modell der negativen Einkommensteuer verhält sich also, bis zu der Einkommensschwelle, so wie ein Bürgergeld mit Einkommensanrechnung und darüber, wie ein steuer- und sozialabgabenfreier Einkommensgrundbetrag. Es ist folglich im Vergleich zum heutigen System kostenneutral, da das Existenzminimum bereits heute für jeden in der einen oder anderen Form gewährleistet wird. Hinzu kommt der Rückgang bürokratischer Vorgänge durch das Grundeinkommen, welches für die Einzelfallbearbeitungen von Sozialleistungsanträgen wegfallen werden. Hier werden personelle Ressourcen in den bearbeitenden Behörden frei.