Frage von Hans-Joachim K. • 12.10.2018
Antwort ausstehend von Manuela Rottmann Bündnis 90/Die Grünen
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Ich gehe davon aus, dass Sie sich bezüglich Ihrer Kündigung der GEZ-Gebühr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 beziehen. Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. (...)
(...) Die Entziehung von Grundrechten, wie die aktive politische Betätigung oder das Wahlrecht, lehnen wir ab. (...)
(...) Außerdem sollen Leiharbeitskräfte ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft – plus Flexibilitätsprämie bekommen. Damit kann Leiharbeit nicht mehr zum Lohndumping missbraucht werden und wird auf ihren sinnvollen Zweck begrenzt. (...)