Frage an Manuel Sarrazin von Andreas L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Sarrazin!
Ich denke, im Jahr 2009 steht eine Entscheidung bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Gesetz für unvollständig erklärt hat, erwarte ich eine klare und allgemein gültige Regelung. Ich bin Betreiber einer Gaststätte, einer sog. Einraumkneipe, habe also keine Möglichkeit, ein Raucherbereich zu schaffen. Gleichzeitig ist meine Gaststätte grösser als 75 qm, und ich biete selbst zubereitete Speisen an. Ich finde das gelte Recht benachteiligt mich unglaublich: ich muss tatenlos zusehen, wie meine rauchenden Stammgäste 10 m weiter die Strasse hoch gehen, um eine Raucherkneipe aufzusuchen. Es ist nicht fair, Ausnahmeregelungen zu schaffen, ausserdem ist es völlig unverständlich, denn in anderen europäischen Ländern funktioniert das absolute Rauchverbot ja auch. In Flugzeugen, Bussen und Bahnen gibt es auch keine Raucherbereiche mehr, warum also in unserer Gastronomielandschaft? Entweder alle dürfen Raucherkneipen sein, oder keiner!
Mit freundlichem Gruss
Andreas Laitenberger
Hallo Herr Laitenberger,
ich stimme Ihnen zu, dass Sie durch die jetzige Regelung zum Rauchverbot in Hamburg benachteiligt werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die bislang geltende Regelung sogar verfassungswidrig. Bis Ende des Jahres soll es deshalb ein überarbeitetes Gesetz geben.
Die GAL setzt sich innerhalb der Koalition für ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen ein und folgt damit der Beschlusslage der Partei auf Bundes- wie auf Landesebene.
Können wir unsere Position durchsetzen, wird es neben dem Schutz der Gesundheit für Menschen, die in einer Gaststätte oder Kneipe arbeiten, auch keine Vor- oder Nachteile für einzelne Kneipenwirte geben.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie ggf. bei meiner Kollegin Linda Heitmann, die für die GAL in der Hamburger Bürgerschaft für dieses Thema zuständig ist.
Viele Grüße,
Manuel Sarrazin