Frage an Manuel Sarrazin von Silke S. bezüglich Gesundheit
Gesundheitsreform
Ausgleich der Verwaltungskosten: Gefährliche Entwicklung stoppen...!
Sehr geehrter Herr Sarrazin,
als Mitarbeiterin der TK bitte ich um Ihre Unterstützung.
Die aktuellen Überlegungen bzgl. des Ausgleichs der Verwaltungskosten beim geplanten Gesundheitsfonds machen mir große Sorgen. Die angedachte Verteilung mit dem Schlüssel 70:30 bedeutet eine erhebliche Benachteiligung der TK und ihrer Versicherten.
Wir haben in den vergangenen Jahren mit teils drastischen Maßnahmen dazu beigetragen die TK-Verwaltungskosten deutlich zu senken. Auch seitens der Politik wurde der TK stets diese Arbeit als vorbildlich und innovativ bestätigt.
Gerade deshalb verwundert es mich, dass die jetzigen Überlegungen eher Anreize für unwirtschaftliches Handeln setzen, anstatt eine effiziente Verwaltung zu unterstützen.
Dies kann doch nicht Ziel des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sein - oder?
Ist es wirklich Ihre Absicht gut arbeitenden Krankenkassen und ihren Versicherten
zu schaden?
Warum soll die TK - noch mehr als bisher - ineffizient arbeitende Krankenkassen finanziell unterstützen?
Ich bitte Sie mit Ihrem Einfluss diese Entwicklung in die falsche Richtung zu stoppen!
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichem Gruß
Silke Siebelts
Sehr geehrte Frau Siebelts,
vielen Dank für Ihren Brief zur Ausgestaltung des Verwaltungskostenzuschlags aus dem Gesundheitsfonds.
Wir Grünen begrüßen die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. Sie ist aus unserer Sicht eine der wenigen positiven Seiten der Gesundheitsreform. Damit werden hoffentlich die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen beseitigt, die sich aus dem unterschiedlichen Gesundheitszustand ihrer Mitglieder ergeben. Für richtig halten wir auch, dass die durchschnittlichen Verwaltungsausgaben in den Ausgleich einbezogen werden. Diese liegen für ältere und kranke Versicherte, die viele Leistungen in Anspruch nehmen, nun einmal höher als für junge und gesunde Versicherte, die über den Beitragseinzug hinaus vergleichsweise wenig administrativen Aufwand verursachen. Da zudem nur die Durchschnittsausgaben berücksichtigt werden, bleiben die Anreize für die Krankenkassen erhalten, ihre tatsächlichen Verwaltungsausgaben möglichst niedrig zu
halten.
Allerdings darf der vorgesehene Verwaltungskostenzuschlag selbstverständlich nicht dazu führen, dass eine Krankenkasse höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhält, als sie tatsächlich an Verwaltungsausgaben hat. Im Gegenzug darf eine Krankenkasse, die über eine vergleichsweise günstige Mitgliederstruktur verfügt, nicht über Gebühr belastet werden.
Ob der im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehene Berechnungsschlüssel (50% zu 50%) diesem Ziel gerecht wird, können wir derzeit noch nicht sagen. Das gilt auch für die Forderung des Bundesrates, mit einem 70% zu 30%-Schlüssel die Morbidität stärker zu gewichten. Dazu fehlt es uns noch an den notwendigen Berechnungsgrundlagen. Diese werden wir in den nach der Sommerpause anstehenden Ausschussberatungen zum „GKVOrgWG“ von der Bundesregierung einfordern. In demselben Sinne werden wir die für den September vorgesehene Anhörung zum Gesetzesentwurf nutzen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir grünen Abgeordneten uns in der Sache – und nicht nach Interessenverflechtungen - entscheiden werden.
Falls Sie weitere Anregungen oder Fragen haben, stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung. Setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeitern im Wahlkreisbüro ab Ende August in Verbindung, um einen Termin mit mir zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Sarrazin