Frage an Manuel Sarrazin von Dieter V. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Sarrazin,
warum verstossen Sie mit Ihrer Zustimmung zum Afghanistan-einsatz der deutschen Soldaten gegen den Auftrag des Grundgesetzes, dass die Bundeswehr nur zur Verteidigung beruft? (Ggf wäre eine Ausnahme, wenn der Einsatz im Rahmen einer UNO-Mission erfolgt - dies ist aber nicht der Fall).
Die Lehre des zweiten Weltkriegs war, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf.
Wieso haben Sie sich von der früheren Linie der Grünen abgewandt, die konsequent gegen JEDEN Einsatz deutscher Soldaten im Ausland war?
Mit freundlichen Grüssen
D. V.
Sehr geehrter Herr Vogelmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Die afghanische Regierung und Gesellschaft sind weiterhin in besonderem Maße auf internationale Unterstützung angewiesen. Auch eine Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte ist nach wie vor zwingend notwendig, weil die Auseinandersetzung mit den Taliban und anderen aufständischen Gruppen immer noch hohe Opferzahlen gerade unter ihnen fordert. Sollten die internationale Gemeinschaft und die Bundeswehr die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte jetzt abrupt beenden, würde das zweifelsohne zu einer großen Verunsicherung führen, die die langfristige friedvolle Entwicklung des Landes gefährden könnte.
Ich möchte zudem kurz auf Ihre Ausführungen eingehen. Zwar führt Artikel 87a Absatz 1 GG tatsächlich an, dass der Bund Streitkräfte "zur Verteidigung" aufstellt, jedoch darf der Bund Streitkräfte zur Wahrung des Friedens im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit einsetzen (Siehe hierzu Artikel 24 Absatz 2 GG und das entsprechende "Out-of-Area-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes hierzu BVerfGE 90, 286).
Sie führen weiterhin als "Ausnahme" an, dass ggf. Streitkräfte im Rahmen einer "UNO-Mission" eingesetzt werden dürften. Tatsächlich erlaubt das Völkerrecht den Einsatz bewaffneter Streitkräfte auch dann, wenn die ausdrückliche Einladung bzw. Zustimmung des Staates, in dem diese eingesetzt werden sollen, vorliegt. Ich möchte Sie hierzu gerne auf Punkt 2 des aktuellen Afghanistan-Mandates (Bundestagsdrucksache 19/26916) verweisen.
Meine Zustimmung zum aktuellen Afghanistan-Mandat verstößt daher weder völkerrechtlichen noch verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Manuel Sarrazin