Frage an Manuel Sarrazin von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Sarrazin,
In einem programmatischen Text des AA heißt es: "Das Grundgesetz garantiert also nicht nur die Menschenrechte in Deutschland, sondern verpflichtet uns auf der ganzen Welt für den Schutz der Würde und der Grundfreiheiten der Menschen einzusetzen". (1) Dies stützt sich auf Art. 1 und Art. 25 GG (Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes ...)
In einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag (2) werden die Praktiken der israelischen Verwaltungsbehörden gegenüber der palästinensischen Bevölkerung in den C-Gebieten der Westbank als "ethnische Verdrängung" charakterisiert, der Begriff "ethnische Säuberung" wird dabei vermieden, weil unmittelbare Gewalt dabei nicht zum Einsatz komme. Andere Definitionen (3) von "ethnischer Vertreibung/Säuberung" stellen auf den Zweck ab, ein bestimmtes Territorium von einer bestimmten Ethnie zu "säubern" und lassen ein breites Spektrum von dabei eingesetzten Mitteln (von bürokratischer Diskriminierung bis zum Völkermord). Nach dieser Definition spricht viel dafür, dass es in den C-Gebieten der Westbank um "ethnische Vertreibung/Säuberung" geht, da den dort lebenden Palästinensern die Lebensgrundlagen systematisch entzogen werden.
Mein Fragen:
1. Von welchem Begriff "ethnischer Vertreibung/Säuberung" gehen Sie aus?
2. Teilen Sie die Festestellungen in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes zur Menschenrechtslage der Palästinenser in den C-Gebieten der Westbank?
3. Wurde die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes in Ihrer Fraktion rezipiert - wenn ja in welchem Rahmen?
(1) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/01-menschenrechte-fundament
(2) https://www.bundestag.de/blob/515092/.../wd-2-026-17-pdf-data.pdf
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Ethnische_S%C3%A4uberung
Sehr geehrter Herr Suttor,
besten Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie auf die Beschlusslage des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen zur Nahostpolitik verweisen. Wir Grünen sehen die EU und die Bundesregierung in der Verantwortung, gegenüber der israelischen Regierung deutlich zu machen, dass sie eine Fortsetzung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik sowie eine Politik der fortschreitenden, faktischen Annexion der Westbank und anhaltenden Kontrolle über Ost-Jerusalem sowie der dauerhaften Verweigerung der Menschen- und Bürgerrechte der palästinensischen Bevölkerung weder direkt noch indirekt zu unterstützen bereit sind. Wenn sie zu Recht die bedingungslose Unterstützung für das Existenzrecht Israels hervorheben, muss klar sein, dass diese sich nur auf den Staat Israel in den Grenzen von 1967 bezieht.
Den kompletten Beschluss finden Sie hier: https://cms.gruene.de/uploads/documents/20150909_Beschluss_BuVo_Nahost_FINAL.pdf
Zudem begleitet meine Fraktion die menschenrechtliche Lage der Palästinenserinnen und Palästinenser in der Westbank im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit, hier sei auf die folgende kleine Anfrage verwiesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/117/1911776.pdf
Mit besten Grüßen
Manuel Sarrazin