Frage an Manuel Sarrazin von Catharina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Sarrazin,
mit der diesjährigen BdB e.V. Kampagne20+ treten wir dafür ein, zu Lebzeiten einen würdevollen Umgang für Menschen zu etablieren, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung eine gesetzliche Vertretetung / Betreuung benötigen, um deren Ansprüche sicherstellen zu können.
Seit 2005 gibt es das pauschale Zeit- und Abrechnungssystem. Pro Person hat eine gesetzliche Vertreterin 3,2 Stunden monatlich im Durchschnitt Zeit, um Kontakt aufzubauen und um alle anfallenden Angelegenheiten zu besorgen. Die Stunde wird mit 44 € incl. 19 % Mwst. und 3 € Auslagenpauschale vergütet.
Die Pauschalierung von 2005 führte die Errungenschaften der Reform der Vormundschaft von 1992 ad absurdum.
Wir vom BdB e.V. setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Etablierung unseres Berufes ein, um Betreuungsarbeit zu qualifizieren und den hilfebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben mit gestalten zu können.
Das ist in durchschnittlich 3,2 Stunden im Monat nicht zu schaffen. Der erneute Reformvorschlag der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums ist haarstreubend und ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. Menschen, die offenbar keine Vorstellung von guter Betreuungsarbeit haben, maßen sich an, über unsere Arbeit urteilen und bestimmen zu können.
Am 31.10.2012 findet im Rudolf Steiner Haus ab 17.30 Uhr in HH eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aller Parteien statt. Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen ! Mehr Infos auf der Homepage des BdB e.V.
Mit welcher Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betreuung können 6000 BdB Mitglieder von den Grünen rechnen ?
Mit freundlíchen Grüßen
Catharina Meier
Sprecherin BdB e.V. LG HH
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.10.2012 zum Thema rechtliche Betreuung.
Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen haben sich die Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. So besteht etwa seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 gemäß Artikel 12 ein Menschenrecht auf „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“, gemäß Artikel 13 ein Menschenrecht auf „Zugang zur Justiz“ sowie gemäß Artikel 14 ein Menschenrecht auf „Freiheit und Sicherheit der Person“. Zudem steigen parallel mit der Zahl sowie der Zusammensetzung der Menschen (z.B. zunehmende Zahl an Menschen mit psychischen Erkrankungen im arbeitsfähigen Alter), die einer rechtlichen Assistenz bzw. Betreuung bedürfen, die fachlichen Anforderungen an Betreuerinnen und Betreuer.
Unsere Bundestagsfraktion hat vor einigen Monaten eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten sind Ihnen sicherlich bekannt (17/5323). Wir haben mit dieser Großen Anfrage eine Art Katalog entworfen, mit welchen Fragen man sich auseinandersetzen müsste, wollte man zu einer Strukturreform im Betreuungsrecht kommen. Leider waren die Antworten der Bundesregierung enttäuschend und auch der im Entwurf befindliche Vorschlage eines weiteren Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zur Stärkung der Aufgaben der Betreuungsbehörden bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Ich und meine Kollegen sind grundsätzlich der Ansicht, dass die Anforderungen an die im Betreuungswesen Tätigen aus den genannten Gründen gestiegen sind. Die Grüne Bundestagsfraktion befindet sich derzeit daher in der Diskussion um Zulassungskriterien sowie einer möglichen geänderten Vergütungssystematik.
Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Sarrazin