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Manuel Sarrazin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian V. •

Frage an Manuel Sarrazin von Christian V. bezüglich Recht

Meine Frage betrifft Ihr Abstimmungsverhalten zur Neufassung des Meldegesetzes am 28. Juni dieses Jahres im Bundestag. Genauer gesagt das Nichtverhalten.

Soweit ich durch die Medien wahrgenommen habe war der Fraktion der Grünen die von den Abgeordneten Uhl und Piltz im Innenausschuss eingebrachte Änderung des Gesetzentwurfes bekannt und sie war vorgeblich dagegen.

Auf Bildern vom Plenarsaal zum Zeitpunkt der Abstimmung ist zu erkennen, daß nur drei Grüne anwesend sind. Ich kann die Personen nicht genau erkennen und das Parlameter des ZDF listet die Abstimmung nicht, weil sie nicht namentlich erfolgte. Ich glaube aber zu erkennen, daß Sie nicht anwesend waren. Deshalb richte ich meine Frage an Sie als einen von zwei Abgeordneten Ihrer Partei aus meinem Bundesland.

Die Regierungsfraktion boten gerade einmal siebzehn Abgeordnete auf, um ihr unbotmäßig verändertes Gesetz durchzubringen. Da hätten die Grünen sogar alleine und ohne die (vorhandene) Unterstützung von Linken und SPD die Zustimmung verhindern können, wenn sie denn anwesend gewesen wären. Also werte ich die Abwesenheit als billigende Inkaufnahme.

Wieso lassen Sie sich in den Bundestag wählen, sind dann aber nicht anwesend, wenn es darauf ankommt? Die Abstimmung hat gerade einmal eine Minute gedauert. Dieser Zeiteinsatz ist wohl trotz gleichzeitigem Fussballspiel keine überzogene Erwartung an Pflichttreue.

Meine Frage zielt auf Ihre persönliche Verantwortung, nicht auf die z.B. im Artikel im Spiegel zur Begründung herangezogenen parlamentarischen Gepflogenheiten. Wegen dieser vermeintlichen Zeitersparnis muß sich nun die ganze Republik mit dem Thema auseinandersetzen. Daß in der Politik getrickst wird wissen wir alle (ich sehe Herrn Uhl nicht als Schuldigen). Sich nur auf Gepflogenheiten zu verlassen, so viel Blauäugigkeit traue ich Ihnen als Berufspolitiker nicht zu. Wie also begründen Sie Ihre von mir vermutete Abwesenheit bei dieser Abstimmung?

MfG,
Christian Völker

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Völker,

gerne möchte ich an dieser Stelle etwas über die Arbeitsweise des Bundestages erklären. Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament, das sich mit einer Vielzahl unterschiedlichster Themen zu beschäftigen hat. Deshalb müssen sich alle Abgeordneten aller Fraktionen thematisch spezialisieren. In meinem Fall ist das die Europapolitik - also zur Zeit vor allem die Krise in den Eurostaaten. An einer Fachdebatte im Plenum nehmen in der Regel nur die jeweils spezialisierten Abgeordneten teil, die stellvertretend für ihre Fraktionen abstimmen. Anders wäre die Vielzahl von Themen im Bundestag überhaupt nicht handhabbar, die Volksvertretung wäre handlungsunfähig. Es geht bei einer normalen Abstimmung also nicht darum, die Mehrheit der momentan anwesenden Abgeordneten zu erringen! Durch ihren parlamentarischen Dienst stellen die Koalitionsfraktionen nämlich jederzeit sicher, dass sie über eine Mehrheit verfügen - zB über kurze Telefonanrufe in den Büros der Abgeordneten.
Leider wird in den Medien immer wieder der Eindruck erweckt, die nicht anwesenden Abgeordneten kämen ihren Pflichten nicht nach. Dieser Eindruck ist grundverkehrt! Das Abstimmungsverhalten der Fraktion zu einzelnen Anträgen oder Gesetzesentwürfen legt die Fraktion gemeinsam in ihrer Fraktionssitzung fest. Die anwesenden Abgeordneten der Grünen stimmen dann stellvertretend für die gesamte (!) Fraktion ab. In diesem Fall selbstverständlich mit Nein. Damit auch stellvertretend für mich, da ich selbst wie von Ihnen bereits bemerkt, nicht an der Abstimmung teilgenommen habe.

Mit freundlichen Grüßen,
Manuel Sarrazin