Frage an Manuel Huff von Frank S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Huff
Sie als Fraktionsgeschäftsführer der Partei "Die Linke" können mir sicher weiter helfen, oder zumindest einen Rat geben.
Durch die Änderung der Handwerksnovelle zum 01.01.2004 sollte der Zugang zum freien Ausüben einer handwerklichen Tätigkeit geregelt und vor allem "erleichtert" werden. Leider ist in der Praxis davon nichts zu spüren.
Ich habe in den Jahren 1994 - 1996 eine Ausbildung zum Maler und Lackierer abgeschlossen. Nun versuche ich seit 2004 erst eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO und seit einem Jahr eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu bekommen.
In den ersten Jahren wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar die erforderlichen Beschäftigungszeiten belegen kann, dass mir aber die erforderliche Zeit der "leitenden Position" fehlen. Diese wurde mir damals aber von meinem früheren Arbeitgeber bescheinigt. Leider alles ohne Erfolg, so das mein Antrag abgelehnt wurde.
Nun versuche ich seit fast einem Jahr bei der HWK Arnsberg eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO zu bekommen. Für diese Ausnahmebewilligung muß ich lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine Gesellenzeit von 3 - 5 Jahren vorweisen. Die Gesellenzeit bescheinigt mir laut Bundesverfassunggericht, die erforderlichen meistergleichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die HWK Arnsberg lehnte mit Schreiben vom 17.03.2010 den Antrag erneut ab mit der Begründung, dass ich die "erforderlichen meistergleichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nachgewiesen hätte und forderten mich auf eine Sachkundeprüfung auf meine Kosten abzulegen. Diese "Sachkundeprüfung" ist laut Bundesverfassungsgericht "unverhältnissmäßig", da ich diese Kenntnisse und Fertigkeiten schon durch meine langjährige Berufserfahrung belegt habe.
Wie soll ich mich bitte verhalten? An wen kann ich mich noch wenden um zu meinem Recht zu kommen wodurch natürlich auch wieder Arbeitsplätze geschaffen würden?
Ich währe Ihnen sehr dankbar für eine Antwort und bedanke mich schon im Voraus.
F. Stinn
Sehr geehrter Herr Stinn,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach einiger Recherche zum Thema stellt sich für mich nur die Möglichkeit der Beschwerde bei der Landesregierung bzw. der obersten Landesbehörde, da laut Ihrer Informationen Sie alles Notwendige vorzuweisen haben.
Diese haben die Oberaufsicht über die Handwerkskammern und Fälle wie Ihre sind dort nicht ganz unbekannt. Bei meinem Telefonat mit dem zuständigen Ministerium wurde mir jedoch auch gesagt, dass viele Ablehnungen an Kleinigkeiten scheitern würden und oft die Kommunikation zwischen Antragsteller und Handwerkskammer nicht gut sei.
Oftmals gebe es nur Brief- oder E-Mail-Kontakt und die Probleme lösten sich beim ersten Telefonat oftmals auf. So jedenfalls die Aufkunft vom Ministerium.
Sollte bei Ihnen schon eine intensive Kontaktaufnahme stattgefunden haben und wenden Sie sich bitte an das Referat 122 im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW. Informationen zum Kontakt finden Sie unter http://www.wirtschaft.nrw.de .
Ich sehe Sie anhand der gegebenen Informationen klar im Recht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen und hoffe Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Huff