Frage an Manuel Höferlin von Manuela S. bezüglich Bundestag
Betr.: Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht enthält Änderungen zum Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
mich beschäftigen die folgenden Fragen und ich wäre über Ihre Antwort und Ihre Position dazu dankbar.
In der Plenarsitzung des Bundestages vom 24. Juni 2021 wurde unter TOP 39 das Thema Stiftungsrecht behandelt. Hierfür wurde ein Gesetzentwurf (DS 19/28173) vorgelegt, das ausschließlich die Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes thematisiert. Bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 19/30938) wurden in dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Stiftungsrecht Teile des Infektionsschutzgesetzes eingefügt. Aus meiner Sicht wird hierdurch verhindert, dass diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor dem Beschließen öffentlich zugänglich gemacht werden konnte. Auch wurde in der veröffentlichten Tagesordnung nicht darauf hingewiesen, dass zu dem Stiftungsrecht noch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden.
Haben Sie diesem o.g. Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung zugestimmt? Warum?
Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit beschlossen werden?
Ist es eine übliche Vorgehensweise, dass Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen und Ressorts gemeinsam abgestimmt und beschlossen werden?
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Seifert