Manuel Höferlin
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FDP
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Frage von Katharina N. •

Frage an Manuel Höferlin von Katharina N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Abgeordneter,

in der neuen Broschüre des Unternehmens Facebook „Facebook erfolgreich nutzen – Leitfaden für Politiker und Amtsträger“ wird Ihr Profil an mehreren Stellen als Beispiel für eine gut abgestimmte Politikerpräsenz bei Facebook genannt. In der Broschüre wurden sowohl Bilder von Ihrer Seite als auch wörtliche Zitate von Ihnen abgedruckt.

In dieser Broschüre wird auf Seite 18 unter der Überschrift „Mythen über Facebook“ die berechtigte Kritik von Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschützern und Datenschutzaktivisten als „Mythos“ diskreditiert.

Daher frage ich Sie:

Haben Sie der Nutzung Ihrer Bilder, Ihres Profils oder Ihrer Zitate für die Veröffentlichung in einer Broschüre des Unternehmens Facebook vorab zugestimmt? Waren Sie darüber informiert, dass Sie in dieser Broschüre genannt werden? Haben Sie eine Vorabversion der Broschüre bekommen, bevor diese veröffentlicht wurde? Teilen Sie die Sicht von Facebook, es handele sich bei Datenschutzverstößen des Unternehmen lediglich um „Mythen“?

Ich freue mich auf Ihre Antworten!

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Nocun,

als Politiker ist es mir wichtig, den Menschen auch digital zu begegnen und dazu nutze ich auch soziale Netzwerke. Auch versuche ich als Netzpolitiker, meine Kolleginnen und Kollegen vom Mehrwert sozialer Netzwerke, gerade wegen der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu überzeugen. Über diese Erfahrungen habe ich für den Leitfaden für Politiker und Amtsträger von facebook berichtet.

Ich habe Zitate und Fotos von mir vor Veröffentlichung freigegeben. Wenige Tage vor der Veröffentlichung habe ich eine digitale Version zur Vorabinformation erhalten. Die politische Auseinandersetzung mit Unternehmen im Bereich der sozialen Netzwerke führe ich in den Gremien des Deutschen Bundestages, wie beispielsweise dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss oder der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft. Die Beurteilung möglicher Verstöße gegen den Datenschutz im Einzelfall obliegt den Datenschutzbehörden, die rechtlich zuständig und personell dafür ausgestattet sind, was Ihnen als Kandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl wohl bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin

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