Frage an Manuel Höferlin von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz
Lieber Herr Höferlin,
nach Berichten ( http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/09/kurz-vor-der-halbzeitpause-wie-das-meldegesetz-im-schnelldurchlauf-den-bundestag-passierte/ ) sind u.a. Sie dafür verantwortlich, dass in dem Meldegesetz, welches das Plenum am 28. Juni 2012 verabschiedet hat, der Verbraucher- und Datenschutz ausgehebelt wurde.
Wie verträgt sich so ein Antrag mit liberalen Grundsätzen?
Herzlichst, Heidecker
Sehr geehrter Herr Heidecker,
ich kann verstehen, wie bei der Presseberichterstattung der Eindruck entsteht, der Datenschutz sei ausgehebelt worden. Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage hat er sich verbessert. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es kein Widerspruchsrecht und auch kein Einwilligungsvorbehalt bei der einfachen Melderegisterauskunft. Ich möchte an dieser Stelle auf meine bisherigen Antworten verweisen, in denen ich zu liberalen Grundsätzen, der Aufgabe des Melderechts und dem Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz Stellung beziehe.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Höferlin