Frage an Manuel Höferlin von Carsten H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter H. Höferlin,
ich beziehe mich in meiner Frage auf das Bewachungsgewerbe weil ich das aus eigener Erfahrung sehr gut kenne. Die Problematik jedoch geht durch viele Branchen in ähnlicher Form.
Wir haben in Deutschland verschiedene Behörden, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer zuständig sind. Die Gewerbeaufsichtsämter, der Zoll, die Staatsanwaltschaften und vielleicht auch noch ein paar mehr. Doch es ist mir unverständlich warum diese Behörden, vorneweg die Gewerbeaufsichtsämter, ihre Arbeit nicht oder zumindest nicht umfassend erfüllen. Ist das politisch gewollt?
Es ist im Bewachungsgewerbe seit Jahrzehnten üblich das die maximale Wochenarbeitszeit und auch die Tagesarbeitszeit in weit mehr als der Hälfte der Betriebe nicht eingehalten wird. Auch Pausen, wie der Gesetzgeber sie vorschreibt, sind eine Seltenheit. Und obwohl viele Veröffentlichungen und Anzeigen dies seit langen immer wieder anprangern wird von Staatsseite nichts unternommen.
Im Gegenteil. Der einzelne Arbeitnehmer, der sich Hilfe suchend an die Behörde wendet riskiert eine zulässige Kündigung wegen "Störung des Vertrauensverhältnisses" obwohl der Arbeitgeber der Verursacher ist.
Haben nicht die Gewerbeaufsichtsämter wegen Ihrer Aufgabenstellung eine gewisse Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber? Und wird nicht automatisch dagegen verstoßen wenn diese Behörde wissend um das Problem immer wieder auf eine Arbeitsplatzgefährdende Anzeige verweist bevor Sie tätig werden will (Ausgang dabei ungewiss - aus eigener Erfahrung).
Auch sind Massive Arbeitszeitverstöße, die systematisch erfolgen, eine Straftat und aus meiner Sicht ist dann auch der Staatsanwalt gefordert, aber auch hier ist mir kein Fall bekannt in dem diese Behörde tätig wurde.
Und zu guter Letzt wird durch die massive Ausnutzung der Arbeitnehmer zum Wohle einiger weniger, die "soziale" Marktwirtschaft in Deutschland immer mehr abgeschafft.
- Wann tut der Staat endlich was -
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für ihre Frage vom 22.04.2012.
Der Gesetzgeber schreibt im Arbeitszeitgesetz gewisse Wochen- und Tagesarbeitszeiten, genauso wie ausreichende Pausen in sämtlichen Gewerben vor. Damit ist jeder Arbeitgeber gehalten, nach diesen Vorgaben zu handeln. Verstöße müssen von Seiten der zuständigen Behörden entsprechend geahndet
werden.
Es ist allerdings absurd, wenn etwaige Hilfegesuche von Seiten der Arbeitnehmer bei einer Behörde zu einer "zulässigen Kündigung" führen. Hier hilft aber nur der Rechtsweg über eine Kündigungsklage.
Ich versichere Ihnen, dass eine Umgehung des Schutzes der Arbeitsnehmer natürlich weder "politische gewollt" ist, noch ist es akzeptabel, wenn die zuständigen Behörden den Schutz der Arbeitnehmer nicht oder ungenügend betreiben.
Politisch zuständig für den von Ihnen geschilderten Bereich ist in Rheinland-Pfalz das "Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie" bzw. die Ministerin Malu Dreyer
( http://msagd.rlp.de/arbeit/arbeitsschutz/sozialer-arbeitsschutz/ ).
Wenn Sie mir weitere Informationen zukommen lassen, kann ich von meiner Seite aus gerne auch nachhaken. Bitte nutzen dazu eine der direkten Kontaktmöglichkeiten, die Sie meiner Homepage entnehmen können.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Herzliche Grüße,
Manuel Höferlin