Frage an Manuel Höferlin von Sebastian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Höferlin,
Sie haben heute mit Nennung Ihres Titels als MdB einen offenen Brief unterzeichnet, bei dem das Unternehmen aufgefordert wird, in den AGB seines Netzwerks google+ Pseudonyme zu erlauben!
Meine Frage:
Würden Sie einen entsprechenden offenen Brief an das deutsche Netzwerk XING auch unterschreiben? Dort wird die Verwendung von Klarnamen in den AGB auch ausgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Schwerk,
die Möglichkeit zur Verwendung von Pseudonymen im Internet ist für mich selbstverständlich. So sind gerade in kreativen Kreisen Personen auch ausschließlich unter ihren Künstlernamen bekannt. Jeder sollte die Möglichkeit haben, selbst wählen zu können, unter welchem Namen oder Synonym er im Netz auftritt. Er darf dabei nicht die Identität oder Persönlichkeit Dritter schädigen. Meine Meinung dazu habe ich in einem Blogbeitrag im Internet dargelegt, den Sie hier lesen können: http://manuelhoeferlin.wordpress.com/2011/09/07/offener-brief-an-google/
In Deutschland ist die Gesetzeslage nach Paragraph 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes eindeutig: "Der Dienstanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."
Ich glaube nicht, dass Google aufgrund technischer Probleme auf Pseudonyme verzichtet. Und darum habe ich auch den offenen Brief an Google unterzeichnet.
Für Xing können keine anderen Regeln gelten. Daher würde ich auch einen solchen offenen Brief mit zeichnen, sofern er keine anderen beanstandenswerten Forderungen enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Höferlin