Manuel Höferlin
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FDP
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Frage von Ullrich F. •

Frage an Manuel Höferlin von Ullrich F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wo kein Kläger, da kein Richter ….
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 10.08.2011 wurden in Berlin 2 Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, die vorher verdächtigt wurden, einen Vietnamesen verprügelt und in Brandenburg ausgesetzt zu haben. Die Tat soll im Februar 2010 (!) begangen wurden sein. Nach meinen Kenntnisstand waren die Beamten seither von Dienst suspendiert. Das meines Erachtens brisante am Vorfall ist, daß das mutmaßliche Opfer zwischenzeitlich von der Ausländerbehörde abgeschoben wurde. Es konnte also mit seinen Einlassungen nicht zur objektiven Tataufklärung bei Gericht beitragen. Auch in den Medien wird dieser Vorgang mit Oh-Ton kommentiert.
Wie sind derartige Vorgänge mit der viel gelobten deutschen Rechtstaatlichkeit vereinbar ? Können Sie nachvollziehen, daß diese „Bummelei“ bei Staatanwaltschaft /Justiz und das zeitgleiche Verhalten der Ausländerbehörde bei Menschen wie mir, den Eindruck von “Amtshilfe für die beiden Polizisten“ oder gar Strafvereitlung erwecken.

Ullrich Fritzsche

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fritzsche,

zum konkreten Fall kann ich mich nicht äußern. Generell müssen Vorwürfe gegen Polizisten aufgeklärt werden. Dieser Pflicht kommen Gerichte und Staatsanwaltschaften auch nach. Ich vertraue der deutschen Gerichtsbarkeit, dass sie nicht versucht auf andere Behörden Einfluss zu nehmen. Wie in jedem Strafverfahren gilt bei mangelnden Beweisen: Im Zweifel für den Angeklagten. Das gilt natürlich auch für Polizisten. Eine unabhängige und gründlich arbeitende Justiz ist für unseren Rechtsstaat unabdingbare Voraussetzung. Dazu müssen ihr auch weiterhin die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Höferlin

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