Frage an Manuel Höferlin von Jörg S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Höferlin,
am 15.12.2010 war im Innenausschuss als federführendem Ausschuss das "Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften" auf der Tagesordnung und alle anderen Ausschüsse hatten für diesen Termin ihr Votum abzugeben. Leider ist weder in den Beschlussempfehlungen des Ausschusses auf der Internetseite noch im Gesetzgebungsstand auf der Internetseite des Bundestages etwas zum Stand zu erfahren. Leider konnte ich auch noch in keiner Tagesordnung für die Plenarsitzungen diesen Gesetzentwurf für seine 2. und 3. Lesung wiederfinden. Immerhin ist der Gesetzentwurf vom 15.10.2010 und die erste Lesung vom 02.12.2010. Da die Regelungen, die mit diesem Gesetz in Kraft treten sollen erstens der Umsetzung von Gerichtsurteilen dienen sollen, und zweitens für einige Teilbereiche weit rückwirkend gelten sollen, kann ich diese Verzögerungen nicht nachvollziehen. Wir zum Beispiel haben nach den Urteilen bzw. dem Gesetzentwurf Ansprüche auf Nachzahlungen von mehr als 26 Monaten. Sie können sich vorstellen, dass es dabei für den einzelnen Betroffenen nicht um Peanuts geht, auch wenn die Gesamtsumme für alle Betroffenen für den Bundeshaushalt vermutlich nicht einmal wirklich auffällt. Zu bedenken ist auch, dass ja für die besoldungszahlenden Stellen in vielen Fällen Zinsen und weitere Gerichtskosten anfallen. Ich würde mich also sehr freuen, wenn Sie mir einige Angaben zum Stand dieses Gesetzgebungsverfahrens machen können, zumal Ihre Kollegen sich auf Veranstaltungen gegenüber den Betroffenen ja auch gern mit diesem Gesetz brüsten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sauer
Sehr geehrter Herr Sauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum „Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“. Zum Stand der Gesetzgebung kann ich Ihnen mitteilen:
Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die erste Lesung fand, wie Sie bereits geschrieben haben, Anfang Dezember statt. In der Sitzung des Innenausschusses am 15. Dezember 2011 wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vertagt. Einen neuen Termin für eine Beratung im Innenausschuss wird es der nächsten Sitzungswoche geben. Die zweite und dritte Lesung sollen zeitnah erfolgen.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich noch inhaltliche Änderungen zum Kabinettsbeschluss ergeben werden. Wir können also zeitnah die Situation von Beamten mit Lebenspartnerschaften endlich verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Höferlin