Frage an Manuel Höferlin von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Höferlin,
in Ihrer
Antwort an H. H. . weisen Sie darauf hin, dass die FDP generell für den Grundsatz Freiheit von der Sucht steht und verteidigen das geltende Cannabisverbot.
Warum ist es nicht mehr Grundsatz der FDP, die Eigenverantwortung erwachsener Menschen zu stärken, ihre Selbstbestimmung zu sichern und sie vor unangemessenen Eingriffen des Staates zu schützen?
Im Jahr 2008 wurde gegen 132.500 Personen Anzeige wegen allgemeiner Cannabisdelikte erstattet (vgl. http://tinyurl.com/yc64eol ), mit 6.500 Personen wurden aber vergleichsweise Wenige wegen cannabisbedingter Krankheiten behandelt (*).
Resultiert ihres Erachtens die größere gesellschaftliche Belastung aus der verbotsbedingten Strafverfolgung oder aus dem Gebrauch von Cannabis?
Die Drogen- und Suchtkommission wies im Jahr 2002 darauf hin, dass "die empirische Forschung die prinzipielle Überlegenheit präventiver gegenüber repressiver Maßnahmen nachgewiesen hat" (vgl. http://tinyurl.com/yaqlqa3 ).
Warum verstößt das strafbewehrte Verbot von Hanf trotzdem weder gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, noch gegen die Artikel 1 und 2 GG?
3.3 Mio. Bundesbürger sind abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak (vgl. http://tinyurl.com/Alk-DHS ).
393.000 Personen wurden 2008 wegen alkoholbedingter Krankheiten behandelt, 333.000 davon wegen psychischer und Verhaltensstörungen (*). Damit ist Alkohol für insgesamt 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie der Gebrauch von Cannabis.
Gilt auch bei Alkohol der Grundsatz Freiheit von der Sucht, und sprechen Sie sich angesichts der negativen Folgen des Konsums gleichsam für ein Verbot von Alkohol aus?
Freundliche Grüße
Guido Friedewald
(* Quelle: "Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de , Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide)
Sehr geehrter Herr Friedewald,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25.Januar.
Eine auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlichte Studie hat den Cannabiskonsum und dessen gesundheitlichen Folgen untersucht. Aus dieser Studie geht sehr klar hervor, wo ein signifikanter Unterschied zwischen (behandlungsbedürftigen) Cannabis- und Alkoholkonsumenten liegt: im Alter. Das Durchschnittsalter der Personen, die aufgrund ihres Cannabiskonsums in Behandlung sind, beträgt 21,8 Jahre, das von Alkoholklienten 42,2 Jahre (vgl. R. Simon, D. Sonntag. Cannabisbezogene Störungen: Umfang, Behandlungsbedarf und Behandlungsangebot in Deutschland 2004. 94.). 23,4% der Cannabisklienten befindet sich noch in schulischer Ausbildung, bei Personen mit einem Alkoholproblem sind es 4,1%. In einer Ausbildung befinden sich 23,5% der Cannabiskonsumenten, jedoch „nur“ 1,8% der Alkoholklienten. Die Autoren kommentieren hierzu:
„Unabhängig von der Beantwortung der Frage nach der Dauerhaftigkeit negativer Effekte ist festzustellen, dass bereits die akuten Effekte des Cannabisgebrauchs im kognitiven Bereich die schulische und berufliche Leistungsfähigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem Alter einschränken, in dem die individuellen Voraussetzungen für die berufliche Zukunft gelegt werden.“ (R. Simon, D. Sonntag. Cannabisbezogene Störungen: Umfang, Behandlungsbedarf und Behandlungsangebot in Deutschland 2004. 95.).
Wir wollen Jugendliche ermuntern, ein freies, eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Legalisierung von Cannabis würde diesem Ziel diametral entgegenstehen, wie aus oben genannter Quelle ersichtlich wird. Die Abhängigkeit von einer Substanz verhindert Eigenverantwortlichkeit schon in einem Alter, das weichenstellend für das ganze Leben ist - persönlich wie beruflich. Das kann nicht Ziel einer liberalen Politik sein.
Ich halte den von der FDP eingeschlagenen Kurs in der Drogenpolitik, der in der Antwort auf die Frage von Herrn Hoffmann erläutert wird, für richtig.
Mit freundlichem Gruß
Manuel Höferlin MdB