Manuel Höferlin
Manuel Höferlin
FDP
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Frage von Markus H. •

Frage an Manuel Höferlin von Markus H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Höferlin,
zur Innenpolitik der Liberalen möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen.

Die FDP hatte im Wahlkampf versprochen, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung gegen Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen einzusetzen. Halten Sie es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht etwas gegen die Vorratsdatenspeicherung unternimmt? Angenommen die Vorratsdatenspeicherung wird als verfassungskonform erklärt, kann sich die FDP überhaupt in der Innenpolitik gegen die Union durchsetzen?

Meine zweite Frage handelt vom Cannabisverbot. Dadurch werden Polizei und Justiz mit hohen Summen belastet. Die hohe Anzahl der Konsumenten deutet darauf hin, dass Cannabisrauchen in der Gesellschaft weit verbreitet ist, das Verbot aber nicht gut zu wirken scheint.
Objektiv betrachtet scheinen die von der Gesellschaft akzeptierten Drogen Alkohol und Tabak, insbesondere wegen der Folgen für Unbeteiligte Personen und dem hohen Suchtpotential, nicht harmloser zu sein.
Wäre es auch liberaler Sicht nicht sinnvoll, den Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf zu dulden (Bundesaußenminister Westerwelle äußerte diesen Vorschlag) um die Staatskasse zu entlasten und den Konsumenten etwas mehr Eigenverantwortung/Freiheit zu gewähren?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Freundliche Grüße
M. Hoffmann

Manuel Höferlin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 29.12.2009 und für Ihr Interesse an liberaler Politik!

Zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir haben gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz votiert und schlussendlich geklagt, weil dieses einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger legalisiert. Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greift zum einen in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein, zum anderen verletzt sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Gesetz ist unserer Auffassung nach mindestens in Teilen verfassungswidrig. Von daher bin ich persönlich optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Sinne entscheiden wird. Dennoch handelt es sich bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie (2006/24/EG), die in deutsches Recht implementiert werden muss. Die europäischen Liberalen haben im EU-Parlament gegen diese Richtlinie gestimmt.

Die FDP hat in den Koalitionsverhandlungen erreicht, dass die Anwendung des Vorratsdatenspeicherungsgesetz ausgesetzt und die über die vom Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnungen hinausgehenden Maßnahmen eingeschränkt werden. Zur Zeit dürfen die Daten, die europarechtlich verbindlich gespeichert sind, nur zur Abwehr von schwerer Gefahr genutzt werden. Daran müssen sich die CDU/CSU, die das Gesetz zusammen mit der SPD verabschiedet haben, halten. Ein Erfolg für die FDP!

Zum Thema Cannabis:
Generell steht die FDP für den Grundsatz Freiheit von der Sucht, nicht zur Sucht. Diesem Leitgedanken entsprechend ist es unsere Absicht, präventive Maßnahmen zu erweitern sowie therapeutische Hilfsangebote auszubauen. Dies halten wir für zielführender als eine reine Verbots- oder Repressionspolitik. Die von Ihnen angeführte Aussage von Dr. Westerwelle

„Daher halten wir an unserem Kurs der Entkriminalisierung und Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum fest, wenden uns aber gegen die Legalisierung des Cannabiskonsums“. (Quelle: abgeordnetenwatch, http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guido_westerwelle-650-5485--f154818.html )
ist auch so im bestehenden Gesetz festgelegt (§29, Absatz 5). Problematisch ist bisher, dass die Menge für den Eigenbedarf nicht gesetzlich festgelegt ist und somit über ein Strafverfahren in den einzelnen Ländern unterschiedlich entschieden wird. Die FDP möchte hier eine bundeseinheitliche Definition der maximalen Menge Cannabis für den Eigengebrauch schaffen und auch europaweit geltende Standards festlegen.

Mit freundlichem Gruß
Manuel Höferlin MdB

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