Warum führt man im Bürgergeldsystem nicht wie bei der Aufwandsentschädigung bei Ehrenamtlichten Tätigkeiten eine Jahrespauschale für Arbeitserwerb während des Bürgergeldbezugs ein?
Sehr geehrter Herrn Manuel Gava, man möchte ja das sich Arbeit wieder lohnt warum also senkt man für Menschen im Bürgergeldsystem dann den Anreiz arbeiten zu gehen so dermaßen?
Mein Vorschlag wäre das man eine Pauschale einführt, wenn ich dabei berechne 300 Euro (das was man behalten darf bei einem verdienst von 1000 Euro + Freigrenze) dann komme ich dabei jährlich auf eine Summe von 3.600 Euro, diese Summe könnte man als Pauschale einführen die man sich pro Jahr dazuverdienen darf und erst danach greift die Anrechnung.
Sehr geehrter Herr. S.
gerne beantworte ich Ihre Frage zur Hinzuverdienstgrenze beim Bürgergeld. In Zeiten von Fachkräftemangel und eines straffen Bundeshaushalts ist die Bedeutung des aktivierenden Arbeitsmarkts nicht zu unterschätzen. Unser Sozialstaat ist so gestrickt, dass jemand mit Arbeit am Ende finanziell immer besser dasteht als jemand, der nur Sozialleistungen bezieht.
Die Anreize zur Arbeitsaufnahme wurden mit dem Bürgergeld noch einmal grundlegend transformiert. Bürgergeldbezieher:innen erhalten eine anrechnungsfreie Weiterbildungsprämie, wenn sie sich weiterbilden oder eine Ausbildung absolvieren. Das Ziel des sozialen Arbeitsmarktes ist die Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger und finanziell auskömmlicher Arbeit. Deshalb haben wir uns bei der Reform der Grundsicherung auf gestaffelte und höhere Hinzuverdienstgrenzen geeinigt. Eine Erhöhung der Freigrenzen, wie Sie sie vorschlagen, ist momentan nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Gava