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Manuel Gava
SPD
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Frage von Tobias G. •

Wann ist mit einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Väterfreistellung aus Umsetzung der EU-Richtlinie (2019/1158) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Gava,
ich schreibe Ihnen als Bundestagsabgeordneten meiner Region direkt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass "eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes" eingeführt wird. Basis ist hierfür meines Erachtens die EU-Richtlinie (2019/1158), welche zwingend bis 02.08.22 in nationales Recht umzusetzen ist.
Meines Wissens war eine konkrete Umsetzung dieses - im Übrigen auch in den Wahlprogrammen versprochenen Vorhabens - bereits durch die ehemalige Ministerin Spiegel in der Umsetzung.

Im aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist diese Maßnahme m.E. nicht mehr enthalten. Ich frage Sie daher: Zu wann ist mit einer Umsetzung der Maßgaben im Koalitionsvertrag zu rechnen und wird die Bundesregierung die Frist zum 02.08 einhalten? Aus welchen Gründen ist diese im Sinne der Kinder sinnvolle Maßnahme im akt. Referentenentwurf nicht mehr enthalten?

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Freistellung von einem Elternteil nach der Geburt eines Kindes. Ich beantworte Ihnen Ihre Frage wie folgt:
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen den Geschlechtern in den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen. Trotz einiger Verbesserungspotenziale, ist das deutsche System gut aufgestellt, teilweise besser als es die Richtlinienumsetzung verlangt wird. Das heißt aber nicht, dass wir uns auf den bereits erreichten Meilensteinen ausruhen sollten. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit sind ein Kernthema der SPD. Deswegen haben wir uns bei den Koalitionsverhandlungen auch für die vergütete Freistellung von Partner:innen nach der Geburt von Kindern eingesetzt. Darüber hinaus sollen die Partnermonate beim Basis-Elterngeld um einen Monat erweitert und die Länder bei der soliden Ausstattung unterstützt werden. Es soll einen Rechtsanspruch von Ganztagsbildung und -betreuung geben und durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen wollen wir die Inanspruchnahme dieser erleichtern.

Die bezahlte Freistellung wird als eigenes Gesetzgebungsvorhaben angestrebt, abgesehen von der Umsetzung der EU-Richtlinie. Dieses Vorhaben ist noch für das Jahr 2022 geplant. Die SPD-Fraktion macht sich weiterhin dafür stark, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben schnellst- und bestmöglich umgesetzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 werden sich demnächst der Bundesrat und der Bundestag beschäftigen. Eine Umsetzung Anfang August ist aufgrund des parlamentarischen Kalenders nicht mehr möglich, ist aber zeitnah geplant.

Ich bedanke mich für Ihre Frage und Engagement. Bei Rückfragen zu diesen oder anderen Themen können Sie mich gern kontaktieren.

Freundliche Grüße aus Osnabrück

Manuel Gava

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