Frage an Manfred Wolf von Lehnerts U. bezüglich Verkehr
Durch die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zum 1. Mai 2005 sollten ungerechtfertigte Steuervorteile für schwerere Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung beseitigt werden. Die Aufhebung der 2,8-Tonnen-Grenze betrifft aber auch Wohnmobile, die dann nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Emissionen besteuert würden.
Zur Zeit ist immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer von Wohnmobilen über 2,8 t zGG aussehen werden. Bislang konnten sich die zuständigen Finanzministerien der Bundesländer nicht auf einen gemeinsamen ver-bindlichen Gesetzentwurf oder eine anderweitige einheitliche Neuregelung verständigen. Zum 1.5.2005 wird es daher keine Änderungen bei der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG geben. Erst Ende Mai ist frühestens mit neuen Informationen, wie es mit der Wohnmobilbesteuerung weitergeht, zu rechnen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema und wie würden Sie entscheiden?
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Ich bin selber Wohnmobilurlauber und fahre ein Hymermobil 4t. Ich glaube, ich brauche nicht ausdrücklich zu schreiben wie ich über die Neuregelung denke.